Die Badenia Bausparkasse war wegen sogenannter "Schrottimmobilien" (Immobilien, die weit über Wert verkauft werden) in die Schlagzeilen gekommen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe erkannte im November 2004 einer geprellten Anlegerin einen Schadenersatzanspruch gegen die Badenia zu und stellte die Klägerin in seinem Urteil von sämtlichen Schulden bei der Badenia frei. Zudem sollte die Badenia die Eigentumswohnung übernehmen müssen, an der die Anlegerin kein Interesse mehr hatte. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil am 20. März 2007 wegen gravierender Fehler der Vorinstanz auf (ka-news berichtete) und verwies die Sache an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurück.
Der Bankensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der für mehr als 300 beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängige Verfahren gegen die Badenia zuständig ist, hat nun den Termin für vier Verfahren festgelegt.
Dieser Prozess gilt möglicherweise als Musterverfahren, aus dem Tausende Kläger in ähnlichen Fällen Hoffnung schöpfen. Zukünftige Gerichtsverfahren werden zeigen, ob Beweisaufnahmen mit den vorher noch nicht gehörten Zeugen stattfinden werden.