"Die untere Forstbehörde bittet ferner eindringlich darum, dass vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen. Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht", heißt es jeweils in einer Mitteilung der Stadt Karlsruhe vom 19. Juni und vom Landratsamt Karlsruhe am 16. Juni.
Die Gültigkeit des Grillverbots an Grillplätzen besteht bis zum Widerruf durch die Forstbehörde.