Dieser, bereits mit Graffiti besprühte Sattelauflieger in der Nordstadt, hat seine besten Zeiten lange hinter sich gelassen.

Nun steht er hier verlassen und herrenlos, zum Ärgernis der Anwohner. "Ein Schandfleck", schreibt ein ka-news.de-Leser am Freitag, 16. Februar, in die Redaktion und bittet um Recherche.

Warum kann die Stadt nichts dagegen tun? Beim Standort handelt es sich um ein Privatgrundstück - nur im öffentlichen Raum, könnte sie weitere Schritte einleiten.

"Na endlich kommt das mal zu Sprache", schreibt eine Leserin nach der Veröffentlichung des Artikels, "das Teil steht schon über ein Jahr da. Es wurde bei Nacht und Nebel abgestellt." Sie vermutet, der Inhaber wollte sich die Kosten für die Verschrottung sparen.
"Lost Wheels" - die Sache mit den Geisterautos in Karlsruhe
Verlassene Fahrzeuge- und Teile, wie auch hier dieser Sattelauflieger, sind keine Seltenheit mehr in Karlsruhe. Immer häufiger kommt es zu den sogenannten "Lost Wheels" in der Stadt.

Erkennbar werden die vereinsamten Fahrzeuge oft an ihren roten Aufklebern, die das Ordnungsamt als Entfernungsaufforderungen anbringt. Wird nach 14 Tagen nicht reagiert, werden weitere Schritte eingeleitet.
Was passiert mit den Fahrzeugen? Abschleppen geht nicht!
Doch Abschleppen ist keines der nächsten Schritte. Es muss zuerst der Halter gefunden und informiert werden. Das legt der Paragraf 20 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Baden-Württemberg fest.

Doch das ist gar nicht so einfach. Handelt es sich um eine ausländische Zulassung oder einen Todesfall des Halters, kann sich die Zuständigkeitsfrage als sehr schwierig erweisen.
Bei Privatgelände kann die Stadt nichts machen
Kann kein Halter aufgefunden werden, so trägt die Stadt die Kosten und muss für die Verwahrung und Verwertung aufkommen. Da der Sattelauflieger auf einem Privatgelände steht, wird die Stadt das Fahrzeug nicht abschleppen.