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Sattelauflieger in Karlsruher Nordstadt verärgert die Anwohner

Karlsruhe

"Schandfleck" in Karlsruher Nordstadt: Warum holt keiner den Sattelauflieger ab?

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    In der Nordstadt steht ein verlassener Sattelauflieger.
    In der Nordstadt steht ein verlassener Sattelauflieger. Foto: Thomas Riedel

    Dieser, bereits mit Graffiti besprühte  Sattelauflieger in der Nordstadt, hat seine besten Zeiten lange hinter sich gelassen.

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    Foto: Thomas Riedel

    Nun steht er hier verlassen und herrenlos, zum Ärgernis der Anwohner. "Ein Schandfleck", schreibt ein ka-news.de-Leser am Freitag, 16. Februar, in die Redaktion und bittet um Recherche.

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    Foto: Thomas Riedel

    Warum kann die Stadt nichts dagegen tun? Beim Standort handelt es sich um ein Privatgrundstück - nur im öffentlichen Raum, könnte sie weitere Schritte einleiten.

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    Foto: Thomas Riedel

    "Na endlich kommt das mal zu Sprache", schreibt eine Leserin nach der Veröffentlichung des Artikels, "das Teil steht schon über ein Jahr da. Es wurde bei Nacht und Nebel abgestellt." Sie vermutet, der Inhaber wollte sich die Kosten für die Verschrottung sparen.

    "Lost Wheels" - die Sache mit den Geisterautos in Karlsruhe 

    Verlassene Fahrzeuge- und Teile, wie auch hier dieser Sattelauflieger, sind keine Seltenheit mehr in Karlsruhe. Immer häufiger kommt es zu den sogenannten "Lost Wheels" in der Stadt.  

    "Lost Wheels" - in Karlsruhe stehen viele Geisterautos. Autos ohne TÜV, manchmal sogar ohne Kennzeichen. Wie kommt es dazu und was unternimmt die Stadt dagegen?
    "Lost Wheels" - in Karlsruhe stehen viele Geisterautos. Autos ohne TÜV, manchmal sogar ohne Kennzeichen. Wie kommt es dazu und was unternimmt die Stadt dagegen? Foto: Thomas Riedel

    Erkennbar werden die vereinsamten Fahrzeuge oft an ihren roten Aufklebern, die das Ordnungsamt als Entfernungsaufforderungen anbringt. Wird nach 14 Tagen nicht reagiert, werden weitere Schritte eingeleitet.  

    Was passiert mit den Fahrzeugen? Abschleppen geht nicht! 

    Doch Abschleppen ist keines der nächsten Schritte. Es muss zuerst der Halter gefunden und informiert werden. Das legt der Paragraf 20 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Baden-Württemberg fest.

    "Lost Wheels" - in Karlsruhe stehen viele Geisterautos. Autos ohne TÜV, manchmal sogar ohne Kennzeichen. Wie kommt es dazu und was unternimmt die Stadt dagegen?
    "Lost Wheels" - in Karlsruhe stehen viele Geisterautos. Autos ohne TÜV, manchmal sogar ohne Kennzeichen. Wie kommt es dazu und was unternimmt die Stadt dagegen? Foto: Thomas Riedel

    Doch das ist gar nicht so einfach. Handelt es sich um eine ausländische Zulassung oder einen Todesfall des Halters, kann sich die Zuständigkeitsfrage als sehr schwierig erweisen. 

    Bei Privatgelände kann die Stadt nichts machen

    Kann kein Halter aufgefunden werden, so trägt die Stadt die Kosten und muss für die Verwahrung und Verwertung aufkommen. Da der Sattelauflieger auf einem Privatgelände steht, wird die Stadt das Fahrzeug nicht abschleppen. 

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