Sie stehen im gesamten Stadtgebiet: Geisterautos. Fahrzeuge, die niemand mehr bewegt. An machen Fahrzeugen ist das Nummernschild noch angebracht, an anderen fehlt es komplett.
Verlassener Golf in Oststadt
So steht beispielsweise in der Hennenbergstraße in der Karlsruher Oststadt seit längerer Zeit ein alter VW Golf im öffentlichen Verkehrsraum. Seit kurzem prangt die rote Entfernungsaufforderung auf der Windschutzscheibe - am 13. Februar habe man diese angebracht, so das Ordnungsamt.

Zugewachsener Skoda in Neureut
So seit mehreren Jahren steht ein silberfarbener Skoda im Neureuter Fichtenweg auf einem Parkplatz. Unzählige Strafzettel lösen sich durch Regen und Schnee an den Wischblätter auf. Die Luft in den Reifen entweicht Monat für Monat. Die Natur hat bereits angefangen, sich an der Karosserie zu entfalten: Moos und Pflanzen wachsen in den Türspalten.

Nach ka-news.de-Recherchen hatte die Person das Fahrzeug geparkt, um eine Arztpraxis aufzusuchen, wurde per Notfall in eine Karlsruher Klinik verbracht und verstarb kurze Zeit später. Das Auto steht seitdem auf dem Parkplatz. Zwei rote Aufkleber sind an der Windschutzscheibe befestigt - mit einer Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs inklusive Fristsetzung. Doch auch diese ist längst verstrichen.

Roter Aufkleber weist auf "tote" Autos hin
Warum stehen offensichtlich ungenutzte Fahrzeuge so lange im öffentlichen Straßenraum? Eine schnelle Entsorgung der Autos ist der Stadt nicht so einfach möglich: Die Behörde muss aufwändig prüfen, wem das Auto gehört. Lässt sich der Halter schnell ermitteln, kann die Behörde schnell reagieren. Ist dies nicht der Fall, dann entstehen die Geisterautos.

Bei einer Meldung eines verlassenen Fahrzeugs an die Stadt Karlsruhe wird zunächst eine erste Kontrolle durchgeführt: Das Ergebnis ist in der Regel ein roter Aufkleber mit einer Entfernungsaufforderung, der auf die Windschutzscheibe angebracht wird. Der Inhaber hat nun 14 Tage Zeit, um sein Fahrzeug zu entfernen. Geschieht dies nicht, leitet das Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe weitere Schritte ein.
Stadt kann nicht einfach abschleppen
Einfach Abschleppen kann die Stadt nach Verstreichen der Frist jedoch nicht: Zunächst muss der letzte zu ermittelnde Halter schriftlich über die drohende Entfernung informiert werden. Dies gibt der Paragraf 20 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Baden-Württemberg vor. Befolgt die Behörde dies nicht, können Schadensersatzansprüche des Halters geltend gemacht werden.

"Die Ermittlungen nach dem letzten Halter/der letzten Halterin gestalten sich zum Beispiel bei einer ausländischen Zulassung in der Regel sehr schwierig", so die Stadt Karlsruhe auf ka-news.de-Anfrage, "teilweise liegen auch Erbfälle vor, bei denen die Eigentumsverhältnisse zunächst noch geklärt werden müssen. Hierbei sind wir als Behörde auf die Prüfung und Auskunft der jeweils zuständigen Nachlassgerichte angewiesen."
Warum wird so aufwändig geprüft?
Kann kein Halter ermittelt werden, so muss die Stadt die Kosten für die Entsorgung des Autos tragen: "Sollten die Ermittlungen nach einer/einem Betroffenen nicht zielführend sein, könnten die angefallen Kosten für das Abschleppen, die Verwahrung sowie die Verwertung nicht zurückgefordert werden", so die Stadt gegenüber ka-news.de. "Diese wären dann von der Allgemeinheit zu tragen, was wir als Behörde natürlich zu verhindern versuchen. Aus diesem Grund werden solche Fahrzeuge auch nach Ablauf der Frist des Aufklebers nicht sofort abgeschleppt."

Was passiert mit den abgeschleppten Autos?
Im Fall des Skodas im Neureuter Fichtenweg handelt es sich um einen Sonderfall mit erhöhtem Rechercheaufwand. Im Erbfall kann nicht einfach von einer Eigentumsaufgabe ausgegangen werden. Hier ist das Ordnungsamt auf die Informationen und Recherchen des Nachlassgerichts angewiesen, da dieses die potentiellen Erben ausfindig macht. Erst wenn alle Nachlassberechtigten das Erbe ausgeschlagen haben, wird der Landesfiskus Erbe. Dann kann eine Verwertung geprüft werden. Der Fall bleibt weiterhin beim Ordnungsamt in Bearbeitung - das Geisterauto wird also vermutlich noch eine Weile stehen.
Hintergrund
Wenn Fälle von Sondernutzung im öffentlichen Raum durch Bürger festgestellt werden, können diese am schnellsten durch die App "KA-Feedback" mit dem genauen Standort gemeldet werden. Natürlich kann die Meldung auch über die Behördenrufnummer 115 erfolgen.