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Karlsruhe: Demo vor Städtischen Klinikum: Frauenbündnis fordert weniger Hürden bei Schwangerschaftsabbrüchen

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Demo vor Städtischen Klinikum: Frauenbündnis fordert weniger Hürden bei Schwangerschaftsabbrüchen

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    Am 28. September fand eine Kundgebung zum safe abortion day vor dem Städtischen Klinikum statt.
    Am 28. September fand eine Kundgebung zum safe abortion day vor dem Städtischen Klinikum statt. Foto: Thomas Riedel

    Doch nach Angaben der Sprecherin des Frauenbündnisses, Stefanie Masuch, sei die Demo vor dem Karlsruher Klinikum nicht die erste Aktion, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.

    Tatsächlich wurde bereits zu Zeiten von Oberbürgermeister Dullenkopf zu diesem Thema demonstriert und erst kürzlich wurden über 2.000 Unterschriften gesammelt und an Bettina Lisbach übergeben. Sie ist zuständige Bürgermeisterin für Gesundheitswesen und Aufsichtsratsvorsitzende im Städtischen Klinikum.

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    Foto: Thomas Riedel

    Doch passiert sei laut Masuch bislang nichts. "Abtreibungen sind eine medizinische Grundversorgungsleistung für Frauen, die aber von der persönlichen Meinung von Politikern und Ärzten abhängt", erklärt Masuch im Gespräch mit ka-news.de und ergänzt: "Wir würden gerne von Frau Lisbach wissen, warum da im Aufsichtsrat noch nichts passiert ist."

    Paragraph 218 erklärt Abtreibung zur Straftat

    Das Problem: Ein Abbruch ist in Deutschland nur möglich, wenn Beratung und Eingriff im Rahmen der sogenannten "sozialen Indikation" ablaufen. Zu diesen Indikationen zählen unter anderem ein Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle und der Abbruch muss innerhalb von 12 Wochen nach der Befruchtung erfolgen. Ansonsten ist ein Abbruch laut Strafgesetzbuch Paragraph 218  strafbar.

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    Foto: Thomas Riedel

    Doch unter diesen Indikationen sei ein Abbruch im Städtischen Klinikum wohl nur schwer möglich: "Wir finden es deshalb skandalös, dass im Städtischen Klinikum immer noch keine Schwangerschaftsabbrüche nach der sozialen Indikation vorgenommen werden, weil das ein Oberarzt so will. Das sind Zustände wie noch wie vor 40 Jahren unter Dullenkopf, das sind Rückschritte", kritisiert Masuch.

    In diesem Zusammenhang gebe die aktuelle Gesellschaftsentwicklung dem Frauenbündnis allen Grund zur Besorgnis. Denn: In vielen Ländern sei die Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen und Frauenrechten inzwischen rückläufig. Auch in Deutschland. "Wir sehen, dass die Populisten überall auf dem Vormarsch sind, die Frauenrechte und Kliniken angreifen. Die USA sind da ein gutes Beispiel. Erkämpfte Rechte werden zurückgedrängt. Dagegen wollen wir vorgehen", so Masuch. 

    Das sagt das Städtische Klinikum

    Inzwischen hat sich auch das Städtische Klinikum auf unsere Nachfrage geäußert. Das Statement bestätigt: Die Abtreibungen werden vorwiegend nach einer medizinischen Indikation durchgeführt. 

    "Selbstverständlich besteht im Städtischen Klinikum Karlsruhe die Möglichkeit zu einem Schwangerschaftsabbruch (SSA). In den Jahren 2021 und 2022 wurden im Klinikum bislang insgesamt 139 Schwangerschaftsabbruch (SSA) durchgeführt. Überwiegend erfolgt dies aufgrund einer medizinischen Indikation. Es werden aber auch Eingriffe nach der gesetzlich vorgegebenen Beratungsregel am Klinikum durchgeführt", heißt in einer E-Mail an die Redaktion.

    Darüber hinaus würden Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel eher im Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der niedergelassenen Vertragsärzte liegen.

    Eingangsbereich des Städtischen Klinikums Karlsruhe.
    Eingangsbereich des Städtischen Klinikums Karlsruhe. Foto: Verena Müller-Witt

    In einem Punkt stimmt das Klinikum mit dem Frauenbündnis jedoch nahtlos überein: Dass der Paragraph 218 jedoch aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst werden müsse.

    "Dadurch, dass der Abbruch per se in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt ist, werden sowohl Frauen, wie auch medizinisches Personal von vornherein kriminalisiert. Man darf nicht vergessen, der SSA ist in Deutschland grundsätzlich verboten, er ist nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde mit der Abschaffung des § 219a StGB auf Bundesebene im Juni dieses Jahres getan, so dass nun sichergestellt ist, dass sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines SSA informiert werden darf ohne in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch zu kommen", so das Klinikum weiter.

    Grundsätzlich nehme das Klinikum die Anliegen jedoch "sehr ernst". 

    "Um die Versorgungslage in Karlsruhe nochmals genau zu eruieren, hat die Stadt einen „Runden Tisch“ zu diesem Thema ins Leben gerufen, der noch dieses Jahr seine Arbeit aufnehmen wird. Hier ist selbstverständlich auch das Klinikum beteiligt", so das Klinikum abschließend.

    Der Artikel wurde nachträglich bearbeitet: In einer vorherigen Version wurde in einer direkten Aussage des Frauenbündnisses ein Oberarzt des Klinikums genannt, der sich gegen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung sträube. Das Frauenbündnis hat in erneuter Rücksprache mit ka-news.de nun betont, dass hier "nicht die Absicht vorlag, einen bestimmten Arzt an den Pranger zu stellen". Vielmehr sollte verdeutlicht werden, dass derartige Ansichten als Argumente gegen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung  genutzt werden. 

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