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Karlsruhe: Rettungsgasse bei Stau: Das klappt in Karlsruhe so gut wie nie!

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Rettungsgasse bei Stau: Das klappt in Karlsruhe so gut wie nie!

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    Stau auf der A5 bei Malsch: Auf keiner der beiden Spuren ist eine Rettungsgasse gebildet!
    Stau auf der A5 bei Malsch: Auf keiner der beiden Spuren ist eine Rettungsgasse gebildet! Foto: Polizei Karlsruhe / Joachim Zwirner

    In der vergangenen Woche kam es auf der A9 in Oberfranken zu einem tragischen Busunglück, bei dem 18 Menschen ihr Leben verloren. Neben der Frage nach der Unfallursache steht vor allem das Verhalten der Autofahrer im Fokus der Diskussion. Sie bildeten nach dem schweren Unfall keine Rettungsgasse und behinderten so Feuerwehr, Notärzte und die Polizei. 

    Das Problem ist nicht nur in Bayern, sondern auch auf den Straßen in der Region, bekannt: "Auf den Autobahnen in unserem Zuständigkeitsbereich wird die Rettungsgasse in über 95 Prozent der Fälle nicht gebildet", so das ernüchternde Fazit von Joachim Zwirner, dem Leiter des Sachbereichs Verkehr beim Polizeipräsidium Karlsruhe.

    Autofahrer reagieren erst viel zu spät

    "Die Behinderungen äußern sich dahingehend, dass, obwohl Sondersignale benutzt werden, von den Autofahrern, welche sogar teilweise das Fenster der Fahrertür geöffnet haben, erheblich zeitverzögert beiseite gefahren wird. Es ist auch festzustellen, dass Einsatzfahrzeuge rechtzeitig von den Verkehrsteilnehmern bemerkt werden, aber von diesen trotzdem eine verzögerte Reaktion erfolgt", beschreibt Zwirner die Problematik.

    Und noch ein Fehler der häufig begangen wird: Autofahrer würden der Polizei plötzlich ohne erkennbaren Grund den Fahrstreifen wechseln, obwohl sie zuvor richtig standen - und blockieren so ebenso die so wichtige Durchfahrtstrasse für die Einsatzfahrzeuge.  Ein weiteres Problem: Nach der Durchfahrt der ersten Kräfte werde die Gasse wieder geschlossen.

    Bußgelder werden nur selten verhängt 

    Erschwert wird die Durchfahrt zudem durch Lastwagen, die nicht nur zwei, sondern alle zur Verfügung stehenden Fahrsteifen belegen: "Im Fall des brennenden Autotransporters vor wenigen Tagen mussten wir auf der A8 zwischen der Anschlussstelle Karlsbad und dem Autobahndreieck Karlsruhe eine Einsatzfahrt abbrechen, da dort alle Fahrstreifen durch Lastzüge im Stau blockiert waren", so Zwirner weiter.

    Das beschriebene Verhalten kann nach der Straßenverkehrsordnung geahndet werden. Diese sieht vor, dass bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand eine freie Gasse gebildet werden muss. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden.

    Aber: "Verwarnungen wurde in diesem Jahr noch nicht verhängt. In der ersten Phase ist bei schweren Verkehrsunfällen das Personal zunächst mit der Aufklärung und dem ersten Einsatzangriff ausgelastet, sodass für eine Ahndung zu diesem Zeitpunkt keine Kräfte zur Verfügung stehen", sagt Zwirner. 

    So funktioniert's mit der Rettungsgasse

    So funktioniert die Rettungsgasse. Grafik: dpa-infografik
    So funktioniert die Rettungsgasse. Grafik: dpa-infografik Foto: dpa-infografik

    Kommentar zum Thema: So schwer ist das mit der Rettungsgasse nicht

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