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Karlsruhe: Appell an Autofahrer: So schwer ist das mit der Rettungsgasse nicht!

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Appell an Autofahrer: So schwer ist das mit der Rettungsgasse nicht!

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    Die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 11 Absatz 2 StVO) verpflichtet Autofahrer zum Bilden einer Rettungsgasse.
    Die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 11 Absatz 2 StVO) verpflichtet Autofahrer zum Bilden einer Rettungsgasse. Foto: Jan Woitas/dpa

    Niemand mag Stau, alle wollen möglichst schnell von A nach B kommen. Aber jeder Motor kann mal ausfallen und jeder Mensch macht Fehler. Und so ist es nicht zu vermeiden, dass es mal kracht, oder mal ein technischer Defekt auftritt. Zugegeben, da kommt auch mir Frust auf und ich frage mich: "Können die nicht richtig Autofahren?"

    Wenn bei Stau plötzlich die Hektik ausbricht 

    Was mich aber noch mehr ärgert: Wenn ich im Rollen an den Fahrbahnrand fahre, bin ich so ziemlich der einzige, der das macht. Der Hintermann freut sich, weil er an mir vorbei schauen kann, der Vordermann versucht noch die Spur zu wechseln, weil er denkt, dass es auf der anderen Seite schneller gehen könnte und der Nebenmann holt das Handy raus. So in etwa läuft es immer ab. Aber an eine entscheidende Kleinigkeit denkt kaum jemand: die Rettungsgasse.

    Kommt dann tatsächlich ein Einsatzfahrzeug oder ein Abschlepper, ist auf einmal die Hektik groß. Platz zum Beiseitefahren ist dann aber nicht mehr, da alle Fahrzeuge Stoßstange an Stoßstange stehen. Und eigentlich sollte zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht mehr gefahren werden. Die Rettungsgasse sollte nicht erst gebildet werden, wenn tatsächlich ein Fahrzeug mit Blaulicht naht. Warum aber wird die Rettungsgasse nicht schon zu Beginn des Staus gebildet?

    Es muss in die Köpfe der Autofahrer!

    Es ist eine Frage, auf die ich keine Antwort habe. Denn seien wir mal ehrlich, eigentlich ist das gar nicht schwer: Die Fahrzeuge auf der Überholspur fahren links über die Fahrbahnmarkierung, die Fahrzeuge auf den anderen Spuren auf die rechte Seite. So bekommt man es schon in der Fahrschule erklärt. 

    Aber wie so vieles aus Fahrschulzeiten scheint das Thema "Rettungsgasse" weit ins Hinterstübchen gerückt zu sein. Bußgelder und Strafen helfen hier nur bedingt: Die Polizei hat bei Unfällen besseres zu tun, als fast jeden Autofahrer zur Kasse zu bitten. Und da helfen wohl auch höhere Strafen und Punkte in Flensburg nicht.

    Es muss bei den Autofahrern "Klick" machen. Die Rettungsgasse kann Leben retten und sollte daher selbstverständlich sein. Immer, bei jedem Stau oder stockenden Verkehr. Und auch wenn vermeintlich nur eine Baustelle der Grund für die Behinderung ist: Lieber einmal zu viel die Rettungsgasse gebildet als einmal zu wenig. Es schadet niemandem, wenn man zur Seite fährt. Aber es kann Leben retten!

    So funktioniert die Rettungsgasse. Grafik: dpa-infografik
    So funktioniert die Rettungsgasse. Grafik: dpa-infografik Foto: dpa-infografik

    Artikel zum Kommentar: Rettungsgasse bei Stau: Das klappt in Karlsruhe so gut wie nie!

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