Ab 22 Uhr ist Nachtruhe - das schreibt die Lärmschutzverordnung der Stadt Karlsruhe allen Bürgern vor. Bis 6 Uhr morgens ist es dann verboten, Nachbarn und Anwohner durch laute Gespräche, Musik oder Hausarbeiten zu stören.
Haupt-Lärmquellen: Biergärten und alkoholisierte Jugendliche
Trotzdem kommt es auch in der Fächerstadt immer wieder zu Polizei-Einsätzen wegen Ruhestörung: "Derzeit zählen wir etwa 20 Fälle im Stadt- und Landkreis pro Wochenende - am meisten gelärmt wird samstags und sonntags in den späten Abend- und Nachtstunden", erklärt Ralf Minet von der Polizei Karlsruhe. Allein in der Karlsruher City müsse man zu dieser Zeit mit etwa acht Einsätzen rechnen. Unter der Woche käme es maximal zu genau so vielen Beschwerden. Das sei eine typische Quote für die Sommerzeit - im Winter werde deutlich weniger Krach gemacht.
Leise in der Weststadt, ohrenbetäubend in der Oststadt? Einen besonders lauten Stadtteil gebe es in Karlsruhe nicht, so Minet. Die Einsätze seien höchst unterschiedlich auf alle Gebiete der Stadt verteilt. Die Lärmquellen seien dennoch oft die gleichen: Biergärten und öffentliche Plätze, die von alkoholisierten Jugendlichen belagert werden.
Bier statt Anzeige: Eine nette Einladung kann den Zwist lösen
Aber auch laute Musik aus offenen Nachbarsfenstern treiben Anwohner offenbar nicht selten zur Weißglut. "Gerade in solchen Fällen nehmen die Personen, die sich gestört fühlen, die Situation selbst in die Hand und bitten telefonisch um Ruhe", so der Polizeisprecher weiter. Sofern eine solche erste Aufforderung unter Nachbarn beherzigt werde, sei das Einschreiten der Beamten nicht nötig. "Das ist uns natürlich am liebsten", lacht Minet im Gespräch mit ka-news - "mit einer lockeren Entschuldigung lässt sich die Situation oft entschärfen - wie wäre es zum Beispiel mit der Einladung auf ein gemeinsames Bier?"
Der Streit zwischen Tür und Angel lasse sich auf diesem Wege aber nicht immer verhindern, sodass die Beamten dazu gerufen werden um den Konflikt zu lösen. Dann müsse der Lärmverursacher mit einer Ermahnung rechnen. Im schlimmsten Fall, wenn die Polizei häufiger anrücken muss, könne es im weiteren Verlauf zu einer Anzeige und einem Bußgeld kommen.
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