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Karlsruhe: Plutonium-Skandal

Karlsruhe

Plutonium-Skandal

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    Über Jahre lieferten sich die Frau und die WAK einen Rechtsstreit, da die WAK jegliche Schadensersatzzahlungen verweigerte. Nun erzielten die Parteien eine außergerichtliche Einigung. Die WAK, der Bund und das Land Baden-Württemberg zahlen der Frau nach Angaben ihres Rechtsanwaltes eine fünfstellige Summe in ungenannter Höhe. Der damalige Lebensgefährte verbüßt eine viereinhalbjährige Haftstrafe (ka-news berichtete).

    Im Herbst 2000 hatte ein Arbeiter der WAK mehrere kontaminierte Gegenstände trotz hoher Sicherheitsvorkehrungen aus der stillgelegten Wiederaufbereitungsanlage schmuggeln können. In seinem Urteil ging das Landgericht Karlsruhe davon aus, dass er eine Verseuchung seiner Lebensgefährtin und deren Tochter nicht nur in Kauf genommen hatte, sondern beide sogar töten wollte. In der Beweisaufnahme war herausgekommen, dass die Geschädigten die Strahlung über längere Zeit mit dem Mund aufgenommen haben müssen. Der Angeklagte hatte hierzu geschwiegen.

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