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Karlsruhe: Langjährige Haft für Plutoniumdieb

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Langjährige Haft für Plutoniumdieb

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    Das Gericht verurteilte den Mann außerdem wegen Freisetzung ionisierender Strahlen und des Umgangs mit radiokativen Stoffen. Der Arbeiter war sich nach Meinung des Gerichts der ausgehenden Gefahr durch die entwendeten Gegenstände bewußt, da er sich als Angestellter der WAK selbst täglich aufwendigen Schutzmaßnahmen unterziehen musste, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen. Daher schließt das Gericht nicht aus, dass der Mann eine Kontamination seiner Lebensgefährtin Lieselotte Eberle und deren Tochter nicht nur in Kauf nahm, sondern eventuell sogar Tötungsabsichten hatte.

    Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten leidet noch immer unter der Verstrahlung der Knochen. Bei der Tochter lässt sich dagegen keine Kontaminierung mehr feststellen. Die gerichtlichen Gutachter hatten festgestellt, dass die Frau und ihre Tochter die Strahlung über einen längeren Zeitraum hinweg durch den Mund aufgenommen hatten, genaue Angaben dazu gab der Angeklagte jedoch nicht preis. Aufgrund dieser Tatsache und weil der Tat Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin vorausgegangen waren, vermutet das Gericht eine Racheabsicht als Motiv.

    Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt, die Verteidigung sah sogar die Möglichkeit zur einer Verurteilung, deren Vollstreckung auf Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das unerwartet harte Urteil begründet das Gericht in der äußerst unkooperativen Haltung des Angeklagten während der Ermittlungsarbeiten. Er hatte acht Tage verstreichen lassen, bevor er die Tat gestand und das kontaminierte Material preisgab und damit bewußt viele Menschen gefährdet.Der WAK sind durch den Diebstahl Kosten in der Höhe von etwa 25 Millionen Euro entstanden. Inzwischen sind die Zugänge zur Wiederaufbereitungsanlage mit Kameras, neuen Monitoren und Kleinteilschleusen nachgerüstet worden.

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