Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den Bereich zwischen der Pforzheimer Straße und der Ochsentorstraße.
Nach zuletzt von der Stadt Karlsruhe durchgeführten Lärmberechnungen waren Lärmbelastungen festgestellt worden, die teilweise deutlich über dem lagen, was nach den einschlägigen Richtlinien für Straßen dieser Verkehrsbedeutung ortsüblich ist, so das RP. Damit seien die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben. Für die Anordnung und Umsetzung der Maßnahme ist die Stadt Karlsruhe zuständig.
Siehe auch:
Tempo 30 für ganz Karlsruhe: Treten Stadträte auf die Bremse?