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Karlsruhe: Neues Rettungsdienstgesetz: DRK verweigert die 112 noch immer

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Neues Rettungsdienstgesetz: DRK verweigert die 112 noch immer

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: dpa

    Die notärztliche Rettung steht auf dem Prüfstand: Der Ministerrat nahm sich der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes am Mittwoch, 15. Juli, an und stimmte dem Gesetzentwurf zu. "Mit der Gesetzesnovelle wollen wir die Gewinnung von Ärzten für den Notarztdienst verbessern, um so eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der notärztlichen Notfallrettung sicherzustellen", erklärte Gesundheitsministerin Monika Stolz. Bald soll auch der Landtag darüber entscheiden, ob Krankenhäuser zukünftig dazu verpflichtet sind, bei Bedarf auch herkömmliche Ärzte - und nicht wie bisher nur Notärzte - für den Notarztdienst zu stellen.

    Kostenausgleich für die Weiterbildung

    Damit einhergehend werde aber auch, wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, die Möglichkeit geschaffen, einen vollen Kostenausgleich für den Aufwand und die Weiterbildung geltend zu machen. Die Novellierung des Gesetzes bestätigt aber auch nochmals die im März vom Bund beschlossene Abschaffung der Notrufnummer 19222. Mit dem Gesetzesentwurf stünden Feuerwehr und Rettungsdienst künftig ausnahmslos in der Pflicht, gemeinsam die Trägerschaft einer integrierten Leitstelle zu übernehmen - und zwar einheitlich unter der Nummer 112.

    "Wir bleiben bei der 19222"

    Gesagt, getan - von wegen. Der Karlsruher Kreisverband des Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht sich bislang immer noch nicht gezwungen, die gesetzlichen Forderungen umzusetzen. In knalligem Rot prangt die Notrufnummer nach wie vor auf der Seite des DRK. Nur so könne auch während eines Sturms gewährleistet werden, dass Notfälle gegenüber vollgelaufenen Kellern vorrangig behandelt. Die 112 sei in einem solchen Fall vollkommen überlastet, findet Jörg Biermann, der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes. "Wir bleiben bei der 19222", bestätigt er deshalb und beruft sich wiederholt auf die Abmachung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales (siehe auch: "Abschaffung der Notrufnummer 19222 - nicht alle ziehen mit").

    "Es kann nicht sein, dass es nicht umgesetzt wird"

    Das sieht Susanne Keller, die Pressesprecherin des Ministeriums, aber ganz anders. "Es kann nicht sein, dass es nicht umgesetzt wird", so die Pressesprecherin. Zumal es technisch entgegen der Behauptungen durchaus möglich sei. Es gehe schließlich auch um die Interessen der Bürger. Die 112 sei ohne Vorwahl und Kosten auch mit einem Handy ohne Guthaben wählbar. Von einer Abmachung habe sie auf jeden Fall noch nie etwas gehört. Das Gesetz bestehe seit März, folglich bestehe auch die Pflicht, den Gesetzesinhalt umzusetzen. An anderen Stellen habe es auch überhaupt keine Probleme gegeben. Nur sieben Leitstellen hätten die Forderungen noch nicht umgesetzt.

    "Das ist schon seit Jahren so ein Wischiwaschi"

    Keine Probleme - das kann Biermann im Gespräch mit ka-news nur belächeln. Er kenne genügend Leitstellen, welche die zeitlichen Vorgaben ebenso wenig einhalten würden. Davon abgesehen habe bislang niemand mit ernsthaften Konsequenzen gedroht. "Das ist schon seit Jahren so ein Wischiwaschi", findet Biermann. Die eine Hand wisse einfach nicht, was die andere mache.

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