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Karlsruhe: Neue Corona-Verordnung: Liste der Geschäfte, die öffnen dürfen

Karlsruhe

Neue Corona-Verordnung: Liste der Geschäfte, die öffnen dürfen

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    Neue Corona-Verordnung: Liste der Geschäfte, die öffnen dürfen
    Neue Corona-Verordnung: Liste der Geschäfte, die öffnen dürfen Foto: Marlene Witke

    Eisdielen und Cafés

    Auch nach der Neufassung dürfen Cafés und Eisdielen nicht öffnen. Lediglich der Außer-Haus-Verkauf ist wieder erlaubt. Tische und Stühle dürfen weiterhin nicht aufgestellt werden.

    Mobile Verkaufsstände

    Mobile Verkaufsstände für Lebensmittel ohne Tische und Sitzgelegenheiten sind wieder erlaubt.

    Fahrradgeschäfte, Autohäuser und Buchhandel

    Dürfen ungeachtet ihrer Größe wieder öffnen.

    Wein und Spirituosenhandlungen

    Dürfen wieder öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Eine Verkostung bleibt weiterhin untersagt.

    Bibliotheken und Archive

    Dürfen wieder öffnen – ungeachtet ihrer Größe.

    Kleine und mittlere Geschäfte

    Auch sonstige Einzelhandelsgeschäfte dürfen wieder öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmetern ist. Abtrennungen und Stilllegungen von Verkaufsflächen sind für die Beurteilung der Verkaufsfläche nicht maßgeblich.

    Einkaufszentren und Outletcenter

    In Einkaufszentren mit mehreren, rechtlich voneinander unabhängigen Geschäften wird jedes Geschäft gesondert betrachtet.

    Hochschulen und Akademien

    Nehmen ihren Studienbetrieb in digitalen Formaten wieder auf.

    Schutzmaske in der Öffentlichkeit

    Eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken besteht nicht, es wird aber dringend empfohlen in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen, wenn zu erwarten ist, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden, insbesondere im Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel. Eine nicht-medizinische Maske genügt.

    Demonstrationen

    Demonstrationen im Sinne des Artikel 8 des Grundgesetzes sind grundsätzlich erlaubt, können jedoch im Einzelfall beschränkt oder gänzlich verboten werden, wenn dies zum Schutz vor Infektionen erforderlich ist.

    Friseure

    Friseure müssen noch bis zum 3. Mai 2020 geschlossen bleiben.

    Die ganze Verordnung gibt es hier:

    Was die Geschäfte beachten müssen - die Regeln der Stadt Karlsruhe hier:

    https://corona.karlsruhe.de/

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