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Karlsruhe: Neue Corona-Regeln ab Herbst 2022: Das gilt seit dem 1. Oktober in Karlsruhe

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Neue Corona-Regeln ab Herbst 2022: Das gilt seit dem 1. Oktober in Karlsruhe

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa

    Schon sehr haben wir uns an die deutlich abgeschwächten Corona-Regeln in den warmen Jahreszeiten gewöhnt. Doch vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 ist Schluss. Denn: Das Kabinett stellte Ende August den künftigen Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter vor.

    Spritze mit dem Impfstoff von Biontech.
    Spritze mit dem Impfstoff von Biontech. Foto: Kay Nietfeld/dpa

    Fest steht: Gesundheitsminister Karl Lauterbach will den Bundesländern auch diesmal die Freiheit lassen, die Corona-Maßnahmen je nach Infektionslage zu lockern oder nachzuschärfen. Allerdings werden diese Vorkehrungen diesmal in zwei Stufen unterteilt: Stufe 1 und Stufe 2.

    Noch bevor der Entwurf vorgestellt wurde, hatte das Land Baden-Württemberg seine weiteren Vorbereitungen für den Corona-Herbst in einer Pressemitteilung kommuniziert. Trotz deutlich steigender Infektionszahlen will Baden-Württemberg seine Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie aber nicht verschärfen.

    Grundsätzlich sollen folgende Corona-Regeln ab Herbst bundesweit gelten:

    • FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und Personal dürfen weiter medizinische Masken tragen.
    • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht.
      Ausnahme: Personen, die dort behandelt beziehungsweise betreut werden, müssen sich nicht testen lassen. Die Maskenpflicht entfällt für die Patienten, sobald diese sich in den eigenen Räumen aufhalten.

    Corona-Regeln: Hier können die Länder selbst entscheiden: Stufe 1

    • Maskenpflicht für den ÖPNV
    • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Ausnahme: öffentliche Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
    • Testpflicht in Schulen + Maskenpflicht (medizinische Maske) ab der 5. Klasse. In Baden-Württemberg sollen vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nach den Ferien verpflichtend zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. In anderen Einrichtungen sollen zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf bereitgestellt werden.
    • Verpflichtende Tests für bestimmte Einrichtungen (Kinderheim, Asylunterkünften, Gefängnis)
    • Gastronomie darf selbst entscheiden, ob Gäste nur mit Maske oder nur mit negativem Test eintreten dürfen. 
    • Genesene und Geimpfte (Erkrankung oder letzte Impfung liegen höchstens 90 Tage zurück) können von der Maskenpflicht befreit werden. Die Corona-Warn-App wird in dieser Zeit für diese Personengruppen grün gekennzeichnet.

    Corona-Regeln: Hier können die Länder selbst entscheiden: Stufe 2 (wenn Stufe 1 nicht greift)

    • Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Innenräumen
    • Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
    • Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume müssen Hygienekonzepte vorlegen.
    • Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann

    Wird es einen weiteren Lockdown und Schulschließungen geben?

    Laut Lauterbach seien in dem neuen Corona-Fahrplan weder Lockdowns und Schulschließungen vorgesehen. Auch auf die 2G und 3G Regelungen soll verzichtet werden. 

    Der Artikel wurde aktualisiert.

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