Schon sehr haben wir uns an die deutlich abgeschwächten Corona-Regeln in den warmen Jahreszeiten gewöhnt. Doch vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 ist Schluss. Denn: Das Kabinett stellte Ende August den künftigen Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter vor.

Fest steht: Gesundheitsminister Karl Lauterbach will den Bundesländern auch diesmal die Freiheit lassen, die Corona-Maßnahmen je nach Infektionslage zu lockern oder nachzuschärfen. Allerdings werden diese Vorkehrungen diesmal in zwei Stufen unterteilt: Stufe 1 und Stufe 2.
Noch bevor der Entwurf vorgestellt wurde, hatte das Land Baden-Württemberg seine weiteren Vorbereitungen für den Corona-Herbst in einer Pressemitteilung kommuniziert. Trotz deutlich steigender Infektionszahlen will Baden-Württemberg seine Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie aber nicht verschärfen.
Grundsätzlich sollen folgende Corona-Regeln ab Herbst bundesweit gelten:
- FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren und Personal dürfen weiter medizinische Masken tragen.
- In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht.
Ausnahme: Personen, die dort behandelt beziehungsweise betreut werden, müssen sich nicht testen lassen. Die Maskenpflicht entfällt für die Patienten, sobald diese sich in den eigenen Räumen aufhalten.
Corona-Regeln: Hier können die Länder selbst entscheiden: Stufe 1
- Maskenpflicht für den ÖPNV
- Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Ausnahme: öffentliche Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
- Testpflicht in Schulen + Maskenpflicht (medizinische Maske) ab der 5. Klasse.
In Baden-Württemberg sollen vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nach den Ferien verpflichtend zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. In anderen Einrichtungen sollen zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf bereitgestellt werden. - Verpflichtende Tests für bestimmte Einrichtungen (Kinderheim, Asylunterkünften, Gefängnis)
- Gastronomie darf selbst entscheiden, ob Gäste nur mit Maske oder nur mit negativem Test eintreten dürfen.
- Genesene und Geimpfte (Erkrankung oder letzte Impfung liegen höchstens 90 Tage zurück) können von der Maskenpflicht befreit werden. Die Corona-Warn-App wird in dieser Zeit für diese Personengruppen grün gekennzeichnet.
Corona-Regeln: Hier können die Länder selbst entscheiden: Stufe 2 (wenn Stufe 1 nicht greift)
- Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Innenräumen
- Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
- Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume müssen Hygienekonzepte vorlegen.
- Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
Wird es einen weiteren Lockdown und Schulschließungen geben?
Laut Lauterbach seien in dem neuen Corona-Fahrplan weder Lockdowns und Schulschließungen vorgesehen. Auch auf die 2G und 3G Regelungen soll verzichtet werden.
Der Artikel wurde aktualisiert.
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