"Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst", hieß es in der Mitteilung. Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
Der BUND kündigte in einer ersten Reaktion an, weitere Schritte zu prüfen. "Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal. Er ermöglicht eine Ausweitung des Straßenverkehrs und missachtet naturschutzrechtliche Vorgaben der EU", sagte Karin Marsiske von der BUND Kreisgruppe Südpfalz.
Der BUND hatte gegen das Projekt geklagt: Schutzgebiete und seltene Tierarten könnten demnach leiden. Gegen den Bau sind mehrere weitere Klagen, unter anderem des BUND, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim anhängig.
Nach Klage des BUND: Oberverwaltungsgericht verhandelt Streit um Rheinbrücke Maxau