Der Angeklagte hatte im Jahr 2023 vier Cannabispflanzen angebaut und konnte fast 230 Gramm Cannabis ernten. Ein Vergehen, das ihm nach alter Rechtslage eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren eingebrockt hätte.

Doch seit dem1. April gilt das Mitführen von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und der Besitz bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung, als legal.
Strafbar ist aber immer noch der Besitz "nicht geringen Mengen". Doch was ab wann handelt es sich nun um eine "nicht geringe Menge"? Das Amtsgericht Karlsruhe hat jetzt, als eines der ersten deutschen Gerichte, ein Urteil treffen müssen, ab wann der Besitz als strafbar eingestuft werden sollte.
Wer das 10-fache der erlaubten Menge Cannabis besitzt, macht sich weiterhin strafbar
Das Karlsruher Amtsgerichts entscheidet, dass das Mitführen von 250 Gramm in der Öffentlichkeit und der Beitz von 500 Gramm Cannabis in der Wohnung, nach der Legalisierung eine "nicht geringe Menge" darstelle.

Die vor der Legalisierung geltenden Grenze von 7,5 Gramm wurde damit deutlich angehoben.
Der 32-jährige Angeklagte wurde zu 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Urteil und somit auch die Neudefinition der "nicht geringen Menge" ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigte, Einspruch gegen das Urteil erheben zu wollen.