Die Polizeiliche Hundeschutzverordnung der Stadt Stutensee bestimmt: "Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf die Tiere einwirken kann, nicht frei umherlaufen." Es reiche nicht, dass eine Person den Hund beaufsichtigt, sondern müsse diese das Tier auch unter Kontrolle haben.
Leinenpflicht in Karlsruhe: Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden
Eine letzte Sicherheit, dass Bello auf sein Herrchen hört, sei laut dem Stutenseer Regelsatz nicht gewährleistet. "Im Zweifelsfall sollte der Hund außerhalb seines Zuhauses an der Leine geführt werden - dies ist innerhalb des Ortes ohnehin vorgeschrieben", so heißt es in einer Pressemeldung der Stadt im Norden von Karlsruhe. Unabhängig von den möglichen haftungs- und strafrechtlichen Folgen bei Vorfällen mit freilaufenden Hunden, könne "schon das unkontrollierte Umherlaufen des Hundes" mit einem Bußgeld geahndet werden.
Strenge Regeln in Stutensee - aber wie ist es in der Fächerstadt um die Leinenpflicht für Hunde bestellt? In dieser Frage greift die sogenannte Grünflächenverordnung: Diese legt fest, dass Vierbeiner auf den Wegen und Plätzen der öffentlichen Anlagen stets an der Leine zu führen sind. "Insbesondere ist es nicht gestattet, Hunde auf Kinderspielplätze oder Spiel- und Liegewiesen laufen zu lassen", das geht aus dem Regelweg hervor. Verstößt das Herrchen gegen diese Auflagen, muss er auch in Karlsruhe mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Milde walten, lässt die Verwaltung mit städtischen Alternativen für ausreichend Freilauf: Die Stadt Karlsruhe bietet dafür ausgeschriebene Hundeauslaufflächen an, auf denen Bello ungestört und frei herumspringen darf. Unter anderem ist dies auf Plätzen in Durlach, Mühlburg, der Oststadt und Weststadt möglich. Alle Freilauf-Areale hat die Stadt online zusammengefasst.
Hier geht es zum Web-Stadtplan mit ausgeschriebenen Hundeflächen.
Mehr zum Thema bei ka-news:
Urlaub in Karlsruher Tierpensionen: Hunde und Katzen schlafen getrennt!
Hinweis: Kommentare geben nicht die Meinung von ka-news wieder. Der Kommentarbereich wird 7 Tage nach Publikationsdatum geschlossen. Bitte beachten Sie die Kommentarregeln und unsere Netiquette!