(ps/lan)

Mit dem Jahreswechsel zu 2022 soll das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs erste Auswirkungen zeigen. Dies gelte auch für den Landkreis Karlsruhe, wie er in einer Pressemitteilung erklärt. Dies bedeute von gesetzlicher Seite, dass von nun auch Neubauten, die nicht als Wohnbereich dienen, Photovoltaikanlagen installieren müssten. Ebenso sollen auf Parkbereichen mit mehr als 75 Stellplätzen Dächer mit Solaranlagen errichtet werden.

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Dies sei Bestandteil der Klimaschutzstrategie 2035, der der Kreistag in seiner letzten Sitzung am 24. Juni Unterstützung zugesichert hatte. Neben einer ökologischen Entlastung und eingesparten CO2-Emissionen verspräche man sich zusätzlich auch handfeste wirtschaftliche Vorteile, die die Photovoltaikanlagen begleiten würden. Die staatlichen Unterstützungen, die aktuell an Solaranlagenbetreiber ausgeschüttet würde, hätte die momentanen Kosten einer Anlage innerhalb von neun Jahren ausgeglichen.

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Derzeit werde an einem Konzept gearbeitet, das Energieeffizienz und wirtschaftliche Förderungen weiter ausarbeiten soll. Zusätzlich wurden bereits vorhandene Dachflächen im Landkreis Karlsruhe mit Photovoltaikanlagen ausgestattet.