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Stuttgart/Karlsruhe: Corona-Verordnung: Neue Regeln für Eisdielen in Karlsruhe

Stuttgart/Karlsruhe

Corona-Verordnung: Neue Regeln für Eisdielen in Karlsruhe

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/Archiv

    Voraussetzung sei, dass sämtliche Hygienevorschriften eingehalten würden. Das Ministerium hatte sich nach eigenen Angaben seit längerer Zeit für eine Öffnung eingesetzt. Der endgültige Beschluss der Landesregierung dazu fehlt noch. Die Corona-Verordnung des Landes und auch die Auslegungshinweise dazu würden aber noch am Wochenende entsprechend überarbeitet, hieß es. Grundsätzlich bleibe es allerdings dabei, dass Kommunen eigenständig auch schärfere Regeln erlassen dürfen. 

    Abhol- und Lieferservice in Karlsruhe

    In Karlsruhe hat man sich diesbezüglich bereits entschieden: Bei Eisdielen war bis jetzt mit Blick auf die bestehenden Corona-Verordnungen nur der Lieferservice gestattet. Zusätzlich wird den Eisdielen auch der Verkauf zur Abholung erlaubt - an der Theke bleibt der Verkauf aber weiterhin untersagt.

    Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Eisdielen in Karlsruhe jetzt auch ihr Eis zur Abholung verkaufen:

    1. Telefonische oder elektronische Vorbestellung der Ware. Der Bestellvorgang muss vor Abholung der Ware abgeschlossen sein. Die Bestellung darf nicht in unmittelbarer Nähe erfolgen (Die unmittelbare Nähe liegt vor, wenn Sichtkontakt zur Eisdiele besteht).
    2. Das Eis darf nicht auf der Verkaufsfläche der Eisdiele abgeholt werden. Der Verkauf findet außerhalb der Verkaufsfläche der Eisdiele statt.

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