(ps/meb)

"Damit wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen", schreibt das Ministerium in einer Pressemeldung. 

Von dieser Liste nicht betroffen sind generell Dienstleister, Handwerker und Werkstätten. Sie dürfen weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. 

Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben:

  • Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels
  • Apotheken
  • Augenoptiker
  • Ausgabestellen der Tafel
  • Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten
  • Autovermietung, Car-Sharing
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baustoffstandorte
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken)
  • Bestatter
  • Brennstoffhandel
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Drogerien
  • Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke
  • Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
  • Fahrradwerkstätten
  • Fahrschulen für Lkw 
  • Freie Berufe
  • Gärtnereien
  • Gartenbaubedarf
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker
  • Kaminkehrer
  • Kfz-Werkstätten
  • Kioske
  • Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw.
  • Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • medizinische Fußpflege (stationär und mobil, Studios für kosmetische Fußpflege müssen dagegen schließen),
  • Metzgereien
  • Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen
  • Optiker
  • Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
  • Poststellen, Postagenturen und Paketstationen
  • Raiffeisenmärkte
  • Reisebüros
  • Sanitätshäuser
  • Schuh- und Schlüsselreparatur
  • Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen
  • Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw. 
  • Stördienste aller Art, insbesondere Schlüsseldienste
  • Tankstellen
  • Textilreinigung
  • Tierbedarf
  • Verkauf von Jägereibedarf
  • Verkehrsdienstleistungen aller Art, einschliesßlich Taxi
  • Warenlieferung und Montage
  • Waschsalons
  • Werkstätten
  • Wochenmärkte
  • Zeitungen und Zeitschriften

Diese Geschäfte müssen schließen:

  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken erfolgen)
  • Blumenläden
  • Buchhandel
  • öffentliche Bibliotheken
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen
  • Copyshops
  • Einzelhandelsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich gestattet
  • Fahrradläden (erlaubt bleiben Fahrradwerkstätten)
  • Fahrschulen (erlaubt bleiben Fahrschulen für Lkw)
  • Fotostudios
  • Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten
  • Frisöre
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Cafés in Bäckereien, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen (erlaubt bleibt der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten)
  • Hotels
  • Jugendhäuser
  • Kinos
  • Kfz-Handel
  • Kosmetikstudios
  • kosmetische Fußpflege (Praxen für medizinische Fußpflege dürfen dagegen offen bleiben)
  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater
  • Massagestudios
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen
  • Nagelstudios
  • Outlet-Center
  • Piercingstudios
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Schauspielhäuser, Freilichttheater
  • Schreibwarenhandel
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen
  • Sonnenstudios
  • Spielwarenhandel
  • Spiel- und Bolzplätze
  • Sportanlagen und Sportstätten (öffentliche und private), insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen
  • Studios für kosmetische Fußpflege
  • Teeläden
  • Tattoostudios
  • Tourismushotels
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Wein- und Spirituosenhandlungen

Liste zum Download

Dateiname : Landesverordnung geöffnete und geschlossene Betriebe
Dateigröße : 57913
Datum : 24.03.2020
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Landesverordnung geöffnete und geschlossene Betriebe
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