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Karlsruhe/Freiburg: Klagen gegen Studiengebühren

Karlsruhe/Freiburg

Klagen gegen Studiengebühren

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    Sowohl in Freiburg als auch in Karlsruhe sehen die Studenten in den Gebühren unter anderem einen Bruch des Völkerrechts und einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Gespräch mit Sebastian Felzmann, Pressesprecher des Unabhängigen Studierendenausschusses (UStA) der Uni Karlsruhe, erklärt Daniel Bruns, einer der Studenten, deren Klage am 11. Juli in Karlsruhe verhandelt wird, zum UN-Sozialpakt: "Es heißt lediglich, die Unterzeichnerstaaten sollen auf die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit von Bildung hinarbeiten. Das bedeutet zwar nicht, dass Studiengebühren generell verboten sind, die Wiedereinführung stellt jedoch einen Rückschritt und damit einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar."

    Studiengebühren Völkerrechts- und Grundgesetzwidrig?

    Einer solchen Auffassung wollten sich die Richter im Freiburger Musterprozess jedoch nicht anschließen und bescheinigten dem Gesetz die Konformität zum internationalen Vertragswerk. Die im Grundgesetz festgeschriebene Ausbildungsfreiheit sei ebenfalls nicht verletzt. Sie garantiere lediglich einen diskriminierungsfreien Zugang zur Hochschule, nicht jedoch ein gebührenfreies Studium. Der Zugang sei durch Bildungskredite auch für finanziell Schwache gewährleistet. Der wegen der Studiengebühren eingeführte Bildungskredit der L-Bank war in letzter Zeit nicht nur wegen seiner hohen Zinsen in die Kritik geraten (ka-news berichtete).

    Auch der Bestandsschutz gegenüber Studenten, die ihr Studium in der Erwartung aufgenommen haben, dieses gebührenfrei absolvieren zu können, ist nach Meinung des Gerichts gesichert. Bruns, der zwei Semester Gremienarbeit geleistet hat, sieht das für seinen Fall anders: "Ich werde im Nachhinein für meine ehrenamtliche Arbeit bestraft, da ich im Glauben damit angefangen habe, es werden mir dafür zwei Semester erlassen." Dabei bezieht er sich auf die alte Gesetzeslage, nach der ehrenamtliches Engagement positiv auf Langzeitstudiengebühren angerechnet wurde. Sein diesbezüglicher Härtefallantrag bei der Karlsruher Universität wurde abgelehnt.

    Studenten beklagen Willkür und Ungerechtigkeit

    Die Studenten vom Prozess in Freiburg fühlen sich ebenfalls durch das Gesetz persönlich benachteiligt: Eine alleinerziehende Studentin sieht es als willkürlich an, dass Mütter mit Kindern unter acht Jahren von den Gebühren befreit werden, sie selbst aber wegen ihrer älteren Kinder zur Kasse gebeten wird. Vier ehemalige Zivildienstleistende empfinden es als ungerecht, dass sie gegenüber ihren gleichaltrigen Kommilitonen, die weder Wehr- noch Ersatzdienst geleistet haben, zwei Semester länger bezahlen müssen, insbesondere da nur noch 13 Prozent der Tauglichen ihren Dienst überhaupt ableisten müssen. Doch auch in diesen Punkten wurde der Klage nicht stattgegeben: Die Altersgrenze liege durchaus im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die 1.000 Euro Nachteil seien für die ehemaligen Zivis zumutbar, so das Freiburger Verwaltungsgericht. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" wurde die Berufung allerdings zugelassen. Die Studenten kündigten einen "langen Weg nach Karlsruhe" an.

    Über die Erfolgsaussichten der anstehenden Klage in Karlsruhe ist man gemischter Meinung: Bruns kündigt zwar an, alle Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen, meint jedoch, es bleibe "letztlich eine politische Frage, wie mit den Studiengebühren zu verfahren ist". Beim UStA in Karlsruhe und in Freiburg lässt man sich von der erstinstanzlichen Niederlage jedoch nicht entmutigen und erkennt in der Urteilsbegründung und der Zulassung der Revision durchaus positive Anzeichen für den anstehenden Weg durch die Instanzen. Einigkeit herrscht auch bezüglich des Verhaltens von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg, der im Vorfeld der Prozesse die Sammlung von Daten über alle Kläger veranlasste, was nicht nur von Studenten scharf kritisiert wurde (ka-news berichtete). "Das kann man durchaus als eine Drohgebärde von Seiten des Ministeriums sehen," so Bruns vor der Verhandlung seines eigenen Falls.

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