Laut Medienberichten folge man mit dem Böllerverbot dem Wunsch aus der Bevölkerung. Das Zünden von Raketen und Böllern ist laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) grundsätzlich nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden sowie in der Zeit zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember verboten. Das beinhalte auch das Schloss, eine Ausweitung der Zone ist neu.

Mit dem Verbot für Feuerwerk reagiert die Stadtverwaltung auf die Vorkommnisse am 31. Dezember 2018. Ein 3-jähriges Mädchen hatte durch einen Böller Verletzungen am Auge erlitten.
Die Stadt Karlsruhe war für eine Stellungnahme gegenüber ka-news.de nicht mehr erreichbar, daher steht eine Bestätigung seitens der Stadtverwaltung noch aus.
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