Mit einem Glas Sekt in der einen und ein paar Silvesterkrachern in der anderen Hand das neue Jahr begrüßen - für viele gehört das zum Jahreswechsel einfach dazu. Doch damit könnte nun bald Schluss sein - zumindest wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe, kurz DUH, geht: Die möchte in insgesamt 98 deutschen Städten die Knallerei verbieten lassen. Der Grund: Die Böller seien schädlich für Luftqualität, Gesundheit und Tierwelt.
Feinstaubwerte an Silvester besonders hoch
Mit Esslingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen sind auch acht baden-württembergische Kommunen auf der DUH-Liste. Hier herrsche im Jahresdurchschnitt eine besonders hohe Feinstaubbelastung. Karlsruhe findet sich nicht in den Forderungen der Umwelthilfe, eine Chance für die Stadt ohne externen Impuls ein Zeichen zu setzen?

Schließlich kletterten die Feinstaubwerte zum Jahreswechsel 2015/2016 in Karlsruhe besonders hoch: 222 Mikrogramm pro Kubikmeter wurden damals in der Innenstadt gemessen. Am Morgen nach der letzten Silvesternacht waren es immerhin nur noch 65 Mikrogramm. Eine grundsätzliche Mehrbelastung durch Feinstaub ist nicht von der Hand zu weisen, genug für ein Böllerverbot?

Nein, vorerst nicht. Bei der Stadt sieht man hierzu keine Notwendigkeit. "In Karlsruhe werden die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub seit 2006 unterschritten", so Pressesprecher Bernd Wnuck auf Nachfrage von ka-news.de.
Arbeitsgruppe soll rechtliche Optionen prüfen
Messungen an den Stationen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Karlsruher Stadtgebiet hätten auch an den Neujahrstagen der vergangenen Jahre "nur bei bestimmten Wetterlagen mit eingeschränktem Luftaustausch für kurze Zeit - maximal wenige Stunden - eine erhöhte Feinstaubkonzentration festgestellt". Die gesetzlichen Vorgaben, also die Überschreitung des Kurzzeit-Grenzwertes mehr als 35 mal im Jahr, seien dabei weit unterschritten worden.

Und: "Mit Blick auf das freigesetzte CO2 sind die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken auf das Klima sehr geringfügig", so Wnuck weiter. Er sieht das Problem eher bei den Beeinträchtigungen für die Natur: Besonders viele Wildtiere seien dem Lärm der Feuerwerks-Explosionen ausgesetzt.
Eine Anfang des Jahres eingesetzte dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe soll daher nun prüfen, welche rechtlichen Handlungsoptionen der Stadt hier zur Verfügung stehen, so Bernd Wnuck. Bislang ist das Böllern laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) grundsätzlich nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie in der Zeit zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember verboten.
"Es sind derzeit keine Rechtsgrundlagen bekannt, die ein 'sachgrundloses' Böllerverbot zulassen würden"
Aber: "Es sind derzeit keine Rechtsgrundlagen bekannt, die ein über die Regelungen der 1. SprengV hinausgehendes, allgemeines, 'sachgrundloses' Böllerverbot an Silvester und Neujahr oder ein generelles Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern zulassen würden", erklärt der Pressesprecher. Welche Optionen der Stadt Karlsruhe vor diesem Hintergrund bleiben, soll die Arbeitsgruppe nach Abschluss der Prüfung dem Gemeinderat vorstellen.

"Sprengstoffrechtlich denkbar" sei es allerdings, das Verbot auf das Knallen in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen oder für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung auszudehnen - würde bedeuten: Keine lauten Böller. Denn: Diese Entscheidung obliegt den einzelnen Kommunen. Aber: "Erkenntnisse, die eine solche Maßnahme begründen würden, sind uns aktuell aber nicht bekannt", heißt es von Seiten der Stadt abschließend. Damit ist das Silvesterfeuerwerk - zumindest für diesen Jahreswechsel - nicht gefährdet.
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