Mit der Allgemeinverfügung setzt die Stadt Regelungen der Corona-Verordnung um und beschließt für mehrere Plätze in Karlsruhe ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot an Silvester und Neujahr.
Kein Alkohol in der Innenstadt
Zusätzlich werde der Werderplatz für die Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung als Platz festgelegt, an dem ein Alkoholkonsumverbot gilt. "Für alle übrigen Bereiche, die in der Allgemeinverfügung festgelegt wurden, gilt die Einschränkung in der Zeit vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 9 Uhr", so die Stadt in einer Pressemitteilung.
In diesem Zeitraum ist das Verweilen für Gruppen von mehr als zehn Personen, Alkoholkonsum sowie die Nutzung von Pyrotechnik an folgenden Orten untersagt:
- Auf dem Werderplatz (zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße)
- Marktplatz (zwischen Hebelstraße und Kaiserstraße)
- Schlossplatz (begrenzt durch das Schloss sowie die Straßen Schlossbezirk und die Gebäudeflucht entlang der Straße Schlossplatz)
- im Schlossgarten (Anlagenflächen nördlich des Schlosses)
- auf dem Friedrichsplatz (zwischen Lammstraße und Ritterstraße, südlich und nördlich begrenzt durch Gebäudefluchten)
- Stephanplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, nördlich begrenzt durch Amalienstraße, südlich durch die Postgalerie)
- Europaplatz (zwischen Karlstraße und Douglasstraße, südlich begrenzt durch die Postgalerie, nördlich durch die Gebäudeflucht der Kaiserstraße)
- Reichardtstraße Durlach (ab Einmündung Parkplatz im Bereich der Endstation der Turmbergbahn bis Einmündung Sepp-Herberger-Weg)
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