Im Geschäftsjahr 2017 sind die Eingangszahlen im Asylbereich erneut explodiert: Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Zahl der Asylverfahren von 5.195 auf 14.262 Verfahrenseingänge angestiegen. Das entspricht einem Anstieg um etwa 175 Prozent. Im Geschäftsjahr 2014 waren es noch 1.827 Verfahrenseingänge. Die Zahl hat sich seither fast verachtfacht. Grund für diese Entwicklung nennt das Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung die erhöhte Zahl von Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Geschäftsjahr 2017.
Auch 2018 hat sich die Situation nicht wirklich verändert: Bereits im März hat das Gericht mehr als 1.000 Eingänge zu verzeichnen. Aufgrund der hohen Zahl an Verfahren allein im ersten Quartal rechnet das Verwaltungsgericht daher auch im Jahr 2018 mit einer vergleichbaren Belastung durch neue Asylverfahren wie im Vorjahr. Die hauptsächlichen Herkunftsländer waren im Geschäftsjahr 2017 Gambia und Afghanistan mit 2.436 beziehungsweise 1.853 Verfahren. Es folgten Eingänge von Staatsangehörigen aus den westlichen Balkanstaaten, Nigeria und dem Irak. Syrien steht mit 884 Verfahren nur noch an sechster Stelle der Einträge, schreibt das Verwaltungsgericht.
Anders als im Asylbereich ist bei den allgemeinen Verfahren eine moderate Steigung der Eingangszahlen zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2016 sind die Zahlen im vergangenen Geschäftsjahr von 2.492 auf 2.616 Eingänge leicht angestiegen. Trotz der gestiegenen Verfahrenseingänge konnte das Verwaltungsgericht deutlich mehr Erledigungen (9.192) verzeichnen als 2016 (5.742).
Urteil gegen "Autoposer" erwartet
In ihrem Jahresbericht geht das Karlsruher Verwaltungsgericht auch auf Verfahren ein, die in der Öffentlichkeit auf besonderes Interesse gestoßen sind. So wird in diesem Jahr eine Entscheidung gegen einen Mannheimer "Autoposer" erwartet. Die Poser-Szene fährt in der Regel mit heulenden Motoren und röhrenden Auspuffen an belebten Plätzen und Cafés vorbei und sorgt so für unnötige Lärm- und Abgasbelastung. Die Stadt Mannheim erließ gegen einen Kläger eine Verfügung, mit der ihm untersagt wurde, bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen vermeidbaren Lärm oder Abgasbelastung im Stadtgebiet zu verursachen. Der Mann wurde im Sommer 2016 vierzehn Mal wegen unnötiger Lärmbelästigung angezeigt. Er beruft sich laut Gericht auf den Standpunkt, dass er sein Fahrzeug in gesetzlich zugelassener Weise benutze. Auch in Karlsruhe gibt es immer wieder Probleme mit sogenannten Autoposern, die mit lauten Motoren und Auspuffen beispielsweise durch den Passagehof oder am Europaplatz entlang fahren.
Anfechtungen der Wahlen in Bretten und Gernsbach
Ebenfalls verhandelt wird vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht das Verfahren um die Anfechtung der Oberbürgermeister-Wahl in Bretten. Dort wurde im Dezember vergangenen Jahres Martin Wolf mit 36 Prozent erneut zum Oberbürgermeister der Stadt gewählt. Ein Bürger machte geltend, dass die OB-Neuwahl mit Fehlern und Rechtsverstößen behaftet sei. Wegen des knappen Wahlergebnisses mit nur zwölf Stimmen Vorsprung müsse man laut Kläger davon ausgehen, dass das Wahlergebnis durch die Wahlmängel beeinflusst werden konnte. Ein Termin für die mündliche Verhandlung des Verfahrens steht laut Verwaltungsgericht noch nicht fest.
Auch in Gernsbach, im Landkreis Rastatt, wurde gegen den Ausgang der Bürgermeisterwahl geklagt. Einer der zur Wahl stehenden Kandidaten macht bei seiner Klage gegen den Wahlausgang geltend, dass der ausgeschiedene Bürgermeister und die Gemeinde Gernsbach nicht die erforderliche Neutralität bewahrt hätten. Das Verfahren ist vom Karlsruher Verwaltungsgericht auf den 3. Mai angesetzt.