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Bretten: Wahl in Bretten ist gültig: Oberbürgermeister Wolff bleibt im Amt

Bretten

Wahl in Bretten ist gültig: Oberbürgermeister Wolff bleibt im Amt

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    Martin Wolff ist neuer alter OB der Stadt Bretten.
    Martin Wolff ist neuer alter OB der Stadt Bretten. Foto: Thomas Rebel

    Der Vorsprung, den Martin Wolff auf seinen Herausforderer Aaron Treut hatte, war minimal. Gerade mal zwölf Stimmen trennten die Kontrahenten bei der Oberbürgermeisterwahl im Dezember. Ein Brettener Geschäftsmann hatte daraufhin Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) eingelegt. Die Begründung: Unregelmäßigkeiten im zweiten Wahlgang. Nun kam die Entscheidung des RP: Die Wahl vom 3. Dezember 2017 ist gültig. Das teilt das RP in einer Presseerklärung mit. 

    Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist war ein Einspruch gegen die Wahl eingegangen. Diesen Einspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Entscheidung vom 2. März 2018 zurückgewiesen. Der Einspruch ist zulässig, aber unbegründet. 

    Keine Wahlbeeinflussung durch Amtsinhaber

    Zwar liege ein Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses vor, da am Montag nach der Wahl, zur Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses, eine verwaltungsinterne - nicht öffentliche - Sichtung der gültigen Stimmzettel erfolgte. Auch diese Vorbereitungshandlung hätte öffentlich erfolgen müssen.

    Die Prüfung ergab jedoch, dass das Ergebnis der Wahl durch diesen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht beeinflusst werden konnte. Auch habe die Prüfung keine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung durch den Amtsinhaber ergeben. Der Einspruch war daher zurückzuweisen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.

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