Einige Kommentare unter dem Beitrag zeigen sich als humorvolle Äußerungen, passend zu dem auf Satire aufbauendem Account. Doch die meisten Zuschauer äußern sich kritisch und warnen vor dem bestehenden Risiko des wieder aufkommenden Trends "Subway Surfen".

In einer darauffolgenden Instagram Story stellt @karlsruher.memes daher noch einmal klar "Bitte nicht nachmachen, das ist gefährlich!"
S-Bahn-Surfen: Was ist das überhaupt?
Die Polizei warnt immer wieder vor dem sogenannten "S-Bahn-Surfen". Nicht selten kommt es hierbei zu schweren oder gar tödlichen Unfällen.

Das S-Bahn-Surfen oder auch "Train-Surfing" ist aber kein neues Phänomen und gilt in Deutschland grundsätzlich als illegal. Personen klettern hierbei entweder vor Fahrtantritt oder während des Anfahrens an die Außenseiten der Züge und versuchen dabei sich an Fenstern, Trittbrettern, Puffern, Kupplungen, oder ähnlichem festzuhalten.
Sensationslust und Nervenkitzel
Wie das Video des Bahn-Surfers aus Karlsruhe zeigt, zieht die Aktion schnell Aufmerksamkeit auf sich. Bahn-Surfer sind leicht für Passanten zu entdecken.

Nach Angaben von @karlsruher.memes soll der anonyme Bahnsurfer aus Karlsruhe dazu geschrieben haben, dass genau dies einen Teil des Nervenkitzels ausmache. "Man ist für alle Vorbeilaufenden sichtbar und kann die Reaktionen der Leute gleich während der Fahrt miterleben."
Die Frage welche Auswirkungen auf potenzielle Nachahmer diese Sichtbarkeit haben könnte, schien weniger in Diskussion zu stehen.
Klare Worte von den Verkehrsbetrieben
In einem Gespräch mit ka-news.de positioniert sich VBK-Pressesprecher Michael Krauth klar gegen den in deutschen Städten immer wieder auftretenden Trend: "Das Mitfahren auf Bahnen sei fährlässig, gefährlich für den Surfer selbst und zudem auch ein Eingriff in den Bahnverkehr."
Die Möglichkeit, dass Bahnen abrupt stoppen, gäbe es immer. Infolgedessen können Bahnsurfer abrutschen und sich tödliche Verletzungen zuziehen.
Welche Konsequenzen hat das S-Bahn-Surfen?
Das aktuelle Video aus Karlsruhe ist der Polizei bekannt. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens soll derzeit geprüft werden.

Auf Nachfrage von ka-news.de erläutert der Sprecher der Polizei: "In der Regel werden S-Bahn-Surfende wegen des Verstoßes gegen § 315 StGB – Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr zur Anzeige gebracht. Darüber hinaus könnte ein Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB in Betracht kommen, wenn der S-Bahn-Surfende ohne gültiges Fahrtticket mitfährt. "
Zusätzlich können S-Bahn-Surfer wegen Ordnungswidrigkeiten gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) angezeigt werden.
Neben diesen Straf- und Bußgeldvorschriften könnten zudem zivilrechtliche Forderungen auf die betreffenden Personen zukommen. Einmal in Form von Verstößen gegen die Hausordnung der Deutschen Bahn AG.
Komme es aufgrund der Handlung zu Betriebsstörungen oder gar Ausfällen könnte der Bahnbetreiber auch Schadensersatzforderungen nach dem BGB einfordern.
Das eigene Sicherheitsrisiko jedoch ist noch sehr viel höher. Deutschlandweit sind einige Fälle bekannt in denen die, meist jugendlichen Bahnsurfer tödlich verunglückt sind.
Polizei warnt vor lebensgefährlichem Risiko
In Karlsruhe sei der Trend bislang noch selten vorgekommen, zumindest nach Angaben der Polizei. Und auch Unfälle durch diesen Trend, seien in Karlsruhe glücklicherweise noch nicht vorgekommen.

Dennoch und auch ungeachtet der drohenden Straftaten, appelliert das Polizeipräsidium an Karlsruhe, diesen "lebensgefährlichen Unsinn" zu unterlassen. Wer Personen auf, sowie an S-Bahnen oder Zügen erkennt, solle schnellstmöglich die Polizei informieren.