Bereits im Jahr 2022 haben die ersten Verhandlungen mit den Verleihfirmen stattgefunden, um genau solch ein Regelwerk zu entwickeln. Jetzt ist es soweit: Fortan sollen in Karlsruhe genaue Regeln für die Nutzung von E-Scooter geltend werden. Die größte Änderung für den Nutzer: Abstellflächen sollen künftig mehr Ordnung ins Stadtbild zurückbringen.

Erste Abstellzone der Stadt am Karlsruher Hauptbahnhof
Die erste Abstellzone der Stadt Karlsruhe für E-Scooter ist seit Dienstag, 30. April nun offiziell in Betrieb. Zu diesem Anlass hat die Stadt zum Pressetermin am selbigen Tag geladen. Bis Juni 2024 sollen allein am Hauptbahnhof fünf weitere Abstellplätze folgen. In der Innenstadt soll in den kommenden Wochen und Monaten, das neue Verkehrsschild vor jeder Sternstraße sichtbar werden. Das sei zumindest der Plan des Ordnungsamtes, erklärt die Abteilungsleitung des Straßenverkehrs im Ordnungs- und Bürgeramt, Jens Röhl.

Und weiter erklärt Röhl, man habe sich entschieden am Hauptbahnhof zu starten, da hier das meiste Verkehrsaufkommen herrsche. Tatsächlich sollen auch nur im Innenstadtbereich solche Abstellzonen entstehen. Es gäbe "kein Bedarf für weitere Stadtteile", ergänzt Bürgermeister Albert Käuflein.

Die genauen Standorte der geplanten Flächen, konnten noch nicht genannt werden.
Wie funktionieren die Abstellplätze?
Die E-Scooter werden mittels einer App bedient. Durch die GPS-Funktion soll die App die verfügbaren Abstellplätze dem Benutzer anzeigen. Erst wenn der Benutzer mittels eines Fotos zeigt, dass er das Fahrzeug sachgemäß abgestellt hat, endet die Nutzungszeit und damit auch die Kosten. "Ich glaube mit den Abstellplätzen kriegen wir mehr Ordnung in das System." So Käuflein.

Welche Regeln gelten außerdem in Karlsruhe?
Die Stadt Karlsruhe habe mit den Anbietern folgende Regeln beschlossen:
- Jeder Anbieter darf im Innenstadtraum maximal 300 Fahrzeuge anbieten.
- Jeder Anbieter darf in Durlach maximal 100 Fahrzeuge anbieten.
- Es gibt Flächen die kein Abstellen in der gesamten Fächerstadt erlauben, wie Haltestellen, Feuerwehwege und Grünanlagen.
- Im Innenstadtbereich müssen die nach und nach eingerichteten Abstellflächen genutzt werden.
- Der Benutzer eines Fahrzeugs muss ein Foto in die App stellen, das belegt, dass die Abstellregeln eingehalten wurden.
Was sagt das Gesetz zu der Nutzung von E-Scooter?
Käuflein erklärt, dass 2019 der Bund die Zulassung von E-Scootern verordnet habe. Prinzipiell behandelt die Straßenverkehrsordnung die E-Scooter nach denselben Richtlinien, die auch für Fahrräder gelten. In welcher Form die Fahrzeuge in der Gesetzgebung aber genau gehandelt werde, liege bei den Ländern.

In Baden-Württemberg sage das Straßengesetz, dass es sich bei den E-Scootern nicht um ein Sonderverkehrsmittel handele und damit auch keine Sondernutzungsrechte geltend gemacht werden können. Das bedeutet: Die Stadt Karlsruhe darf den E-Scooter-Verleihern keine Gesetze oder Regeln vorschreiben - darum brauche es diese Verträge.
Außerdem gilt die freie Marktwirtschaft. Ein jeder Ausleiher dürfe E-Scooter in Karlsruhe anbieten. "Und ein Komplettverbot liege auch nicht in unserer Rechtsvorstellung." So Käuflein.