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Karlsruhe: Justizopfer Harry Wörz wird entschädigt: 25 Euro für jeden Tag hinter Gittern

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Justizopfer Harry Wörz wird entschädigt: 25 Euro für jeden Tag hinter Gittern

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    Harry Wörz zur Revision im BGH am 15.12.2010. Foto: Ronald Wittek/Archiv
    Harry Wörz zur Revision im BGH am 15.12.2010. Foto: Ronald Wittek/Archiv

    Der Fall von Harry Wörz gilt als einer der bekanntesten Justizirrtümer der letzten Jahre. Der Birkenfelder saß viereinhalb zu Unrecht im Gefängnis, bis er 2010 nach langwierigen Wiederaufnahmeverfahren schließlich Recht bekam und freigesprochen wurde.

    Wörz erhält Erwerbsunfähigkeitsrente

    Wie der Karlsruher Generalstaatsanwalt Uwe Schlosser noch im Februar im Rahmen einer Jahresbilanz erklärte, hatte Wörz bis dahin bereits zwei Vorschusszahlungen auf die geltend gemachten Ansprüche erhalten. Bislang hatte man auf Bescheinigung der Erwerbsunfähigkeit gewartet - nun konnte die gesamte Entschädigung nach Gesetz abgerechnet werden, wie aus einer aktuellen Pressemitteilung hervorgeht. Neben der Erwerbsunfähigkeitsrente wurde Wörz auch eine monatliche Entschädigungszahlung zugesprochen. 25 Euro pro Hafttag stehen dem Justizopfer laut Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zu. 

    Mit diesem Urteil ist das Strafrechtsentschädigungsverfahren abgeschlossen. "In Hinblick auf überwiegende schutzwürdige Interessen von Wörz können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden", gibt die Generalstaatsanwaltschaft weiter bekannt.

    Aktualisierung 17.30 Uhr:

    Nach Bewertung eines Gutachtens sprach Harry Wörz die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am Donnerstag "wegen strafverfolgungsbedingter Erwerbsunfähigkeit" eine zeitlich befristete monatliche Zahlung zu. Über die Höhe wollte die Behörde keine Auskunft geben, um die Interessen von Wörz zu schützen. Auch sein Anwalt Hubert Gorka nannte den Betrag nicht, sagte aber der Nachrichtenagentur dpa: "Ich bin von der Entscheidung sehr enttäuscht, da viele Teile seiner Ansprüche nicht berücksichtigt wurden." Wörz müsse die 23-seitige Entscheidung nun erst einmal durchlesen. Zugleich kündigte Gorka an: "Ich werde Herrn Wörz höchstwahrscheinlich zur Klage raten." Es gehe um eine angemessene Entschädigung, die er beim Landgericht Karlsruhe durchsetzen wolle.

    Der gelernte Installateur Wörz war wegen versuchten Totschlags an seiner von ihm getrennt lebenden Frau verurteilt worden. Sie war 1997 mit einem Schal gewürgt worden und ist seitdem schwerbehindert. Wörz verbüßte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Rund 13 Jahre kämpfte er vor verschiedenen Gerichten, bis er seine Unschuld beweisen konnte. Der Täter ist bis heute nicht ermittelt worden. Im Haftentschädigungsverfahren hatte er nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bereits zwei Vorschüsse erhalten: 41.900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden mit einem Satz von 25 Euro pro Hafttag sowie einen nicht bezifferten Vorschuss für den materiellen Schaden.

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