Seit einigen Wochen sind in Baden-Württemberg wieder Nachweise der Geflügelpest bei verschiedenen Wildvögeln zu verzeichnen. Das Chemische-Veterinär-Untersuchungsamt in Karlsruhe meldete einen positiven Influenza A Nachweis bei dem Wanderfalken. Es wurden Proben zur Bestätigung an das Friedrich-Löffler-Institut gesendet.
Geflügelhaltende müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
"In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Karlsruhe alle Geflügelhaltenden daran erinnern, in ihren Beständen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch bei gehaltenem Geflügel zu verhindern", erklärt die Stadt in einer Pressemitteilung.

Seit dem 21. Januar gilt auch eine landesweite Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), in der verschiedene Sicherheitsmaßnahmen angeordnet werden. Die Verfügung ist online veröffentlicht.

Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen.