Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Karlsruher Pflegerin darf weiterarbeiten - wird die Impfpflicht ignoriert?

Karlsruhe

Karlsruher Pflegerin darf weiterarbeiten - wird die Impfpflicht ignoriert?

    • |
    • |
    Vor dem Karlsruher Amtsgericht wurde ein Bußgeld gegen eine Pflegekraft die keine Impfung vorweisen konnte, zurückgenommen, obwohl sie weder eine Krankheit noch eine Impfung nachweisen konnte.
    Vor dem Karlsruher Amtsgericht wurde ein Bußgeld gegen eine Pflegekraft die keine Impfung vorweisen konnte, zurückgenommen, obwohl sie weder eine Krankheit noch eine Impfung nachweisen konnte. Foto: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

    Weil sie trotz Pflicht keinen Nachweis einer gültigen Corona-Schutzimpfung liefern konnten, wurden bisher 803 Pflegekräfte im Raum Karlsruhe vom Gesundheitsamt bei der Bußgeldstelle der Fächerstadt angezeigt. 350 Euro wären für die Betroffenen fällig. Dies berichten die Badischen Neusten Nachrichten (BNN).

    Erste Verhandlung vor Gericht in Karlsruhe

    Vor dem Amtsgericht Karlsruhe fanden kürzlich die ersten Verhandlungen statt, laut BNN sollen mehrere Pflegekräfte gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt haben. "Die Zahl der Verfahren übersteigt das Dutzend mittlerweile spielend", heißt es in der Tageszeitung.

    Vor dem Karlsruher Amtsgericht wurde ein Bußgeld gegen eine Pflegekraft die keine Impfung vorweisen konnte, zurückgenommen, obwohl sie weder eine Krankheit noch eine Impfung nachweisen konnte.
    Vor dem Karlsruher Amtsgericht wurde ein Bußgeld gegen eine Pflegekraft die keine Impfung vorweisen konnte, zurückgenommen, obwohl sie weder eine Krankheit noch eine Impfung nachweisen konnte. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    In einem konkreten Fall wurde der Prozess gegen eine Pflegekraft des Städtischen Klinikums Karlsruhe eingestellt, obwohl sie keine ärztlichen Atteste ihrer zwei Autoimmun-Erkrankung vorlegen konnte. Auch dem Gesundheitsamt wurden die Nachweise nicht vorgelegt.

    Die Pflegekraft habe die Befürchtung gehabt, dass sich eine Impfung negativ auf ihre Krankheiten auswirken würde. Dies sei der Grund, warum sich die Frau nicht impfen lassen wollte. Die vorsitzende Richterin folgte dieser Argumentation: "Ich habe einen gewissen Ermessensspielraum", sagt sie laut BNN. 

    Ein Betreuungsverbot gegen die Klägerin sprachen laut BNN weder das Gesundheitsamt noch das Klinikum aus. Auch in den übrigen 802 Fällen soll kein Betreuungsverbot in Pflegeeinrichtungen ausgesprochen worden sein. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden