"Die Stadt greife zu kurz, wenn sie bei den Bemühungen zur Haushaltsstabilisierung in erster Linie an der Einnahmenseite schraube und Einmaleffekte nutze", so die IHK in einer Pressemitteilung.

Bei der Handelskammer warnt man vor allem voreilig eine neue Verpackungssteuer einzuführen. "Derzeit wird vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geprüft, ob eine Verpackungsteuer der Stadt Tübingen rechtskonform sei. Dieses Urteil sollte Karlsruhe unbedingt abwarten, bevor hier eigene Steuerpläne auf den Weg gebracht werden", so die IHK weiter.
Zusätzlich seien Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 rechtlich dazu verpflichtet, beim Außer-Haus-Geschäft alternativ Mehrwegverpackungen anzubieten. Insofern würden to-go-Einwegverpackungen ohnehin mehr und mehr der Mehrwegverpackung weichen. Es müsse jetzt darum gehen, Betriebe beim raschen Aufbau von Mehrwegsystemen zu unterstützen.