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Karlsruhe: Grundsteuerreform: Warum werden Gewerbe entlastet, Wohneigentümer jedoch nicht?

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Grundsteuerreform: Warum werden Gewerbe entlastet, Wohneigentümer jedoch nicht?

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    Grundsteuerreform: Warum werden Gewerbe entlastet, Wohneigentümer jedoch nicht?
    Grundsteuerreform: Warum werden Gewerbe entlastet, Wohneigentümer jedoch nicht? Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt, Boris Burghardt

    Das gab die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung vom 10. Oktober bekannt. 

    Warum wird der Hebesatz gesenkt?

    Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde. Diese fordert eine neue Berechnungsgrundlage, bei der der Wert des Grundstücks entscheidend ist.

    Bleiben die Einnahmen der Stadt gleich?

    Ja, trotz der Senkung des Hebesatzes sollen die Einnahmen der Stadt weiterhin etwa 60 Millionen Euro betragen. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform.

    (Foto Archiv)
    (Foto Archiv) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Wer wird von der Reform betroffen sein?

    Die Reform führt zu Verschiebungen der Steuerlast. Gewerbe wird entlastet, während im Wohnbereich, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die Belastung steigen kann. Rund die Hälfte der steuerpflichtigen Objekte wird jedoch künftig weniger zahlen müssen.

    Wie bewertet die Stadt die möglichen Folgen?

    Oberbürgermeister Frank Mentrup sieht die Reform als potenziell problematisch: "Wir sehen, dass es zu Notlagen von einzelnen Mietenden und Besitzenden kommen kann". Die Stadt plant daher Beratungsangebote und prüft Maßnahmen wie Ratenzahlungen oder Mietzuschüsse, um Betroffene zu unterstützen.

    Warum wird jetzt die Steuerlast verschoben?

    Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Daher muss nun ein neues Modell angewendet werden, bei dem ausschließlich der Bodenwert und nicht die Bebauung berücksichtigt wird. In Baden-Württemberg kommt dabei das sogenannte Bodenwertmodell zum Einsatz.

    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Uli Deck/dpa

    Welche nächsten Schritte sind geplant?

    Der Gemeinderat wird am 22. Oktober 2024 über den neuen Hebesatz entscheiden. Sollte der Vorschlag angenommen werden, tritt die Änderung am 1. Januar 2025 in Kraft.

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