Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ist der zweite Schritt der Bürgerbeteiligung. Vier Wochen lang haben die Bürger damit die Gelegenheit, den Bebauungsplan im Stadtplanungsamt einzusehen und Einwände vorzubringen, bevor mit den tatsächlichen Bauarbeiten begonnen werden kann.
In einem ersten Schritt hatte das Stadtplanungsamt bereits vor einem halben Jahr, im Juli 2011, die Planung für das derzeit brachliegende, rund 1,3 Hektar große Gelände präsentiert: Auf dem ehemaligen IWKA-Gelände soll demnach ein sechsstöckiges Gebäude entstehen, das Platz bietet für eine zahnärztliche Akademie, Büroflächen, Läden, Gastronomie und ein Boarding House bietet. Letzteres ist ein Übernachtungskonzept ähnlich einem Hotel, in dem die Unterbringung allerdings auch für längere Zeit möglich ist (ursprünglich kamen in Boarding Häusern Matrosen zwischen zwei Schiffsfahrten unter, daher der Name "boarding", wörtlich: an Bord gehen).
Kosten für die Stadt: 1,05 Millionen Euro
Mit rund 8.000 Quadratmetern soll die Wohnfläche den größten Teil der 19.700 Quadratmeter Gesamtgebäudefläche einnehmen. Ergänzt wird das "Garten Carré" mit einer Tiefgarage, die auf zwei Etagen insgesamt 359 Stellplätze bieten soll. Oberirdisch soll die Tiefgarage mit einer Grünfläche gedeckelt werden, die sich in die übrigen Grünflächen auf dem ehemaligen IWKA-Gelände einfügt. Kostenpunkt für die Stadt: 1,05 Millionen Euro für die Erschließung des Geländes und die Gestaltung der Grünfläche.
Nicht einverstanden damit war die Grüne Gemeinderatsfraktion. "Wir sehen hier eine ungerechte Ungleichbehandlung", so Grünen Stadträtin Anne Segor. Dass das entsprechende Grundstück einerseits von der Stadt an einen privaten Investor verkauft wird, die Stadt aber dennoch die Kosten für die Begrünung übernehme, sei nicht in Ordnung. In anderen Fällen habe man schließlich auch darauf bestanden, dass der Investor für eine entsprechende Begrünung sorge. Man werde sich daher bei der Abstimmung enthalten, auch wenn man dem Projekt "Garten Carré" grundsätzlich positiv gegenüber stehe.
Begrünung von Stadt gewollt - und damit auch deren Aufgabe
Dem widersprach Baubürgermeister Michael Obert: Die Grünfläche sei stadtplanerisch vorgesehen und es sei Aufgabe der Stadt, für eine Begrünung zu sorgen. Dass der Investor das betreffende Grundstück mitkaufe habe vor allem praktische Gründe. Ansonsten hätte das Gebiet in städtischem Besitz bleiben müssen und man den Bau und Betrieb der Tiefgarage umständlich über Nutzungsrechte regeln müssen.
Heute abgestimmte Vorlage der Verwaltung zum Thema Garten Carré (Link zu PDF-Datei)