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Knielingen: Gehwegparken: Vorschläge der Stadt verärgern Knielinger

Knielingen

Gehwegparken: Vorschläge der Stadt verärgern Knielinger

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Thomas Riedel

    Das Thema Gehwegparken spaltet die Gemüter in Karlsruhe: Was für die einen eine Notwendigkeit ist, sorgt bei anderen für Frust. Erlaubt war das Abstellen des Autos auf dem Fußgängerweg zwar nie, viele Jahre drückten die Ordnungshüter aber ein Auge zu, wenn für Fußgänger 1,20 Meter Platz blieb. Ab Ende 2018 soll aber Schluss sein: Dann will die Stadt strenger kontrollieren - und zwar im gesamten Stadtgebiet. Wer dann auf einem Gehweg ohne entsprechende Markierung steht, muss mit einem Knöllchen rechnen. 

    In drei Karlsruher Stadtteilen hat die Stadt bereits Konzepte erarbeitet, wie das Parken am Straßenrand möglich gemacht werden könnte: in der Südstadt, der Nordweststadt und Knielingen. In letzterem Stadtteil gilt seit Anfang des Jahres ein von der Stadt erarbeitetes "Parkierungskonzept". So mancher Vorschlag der Stadt sorgt bei den Anwohnern allerdings für Verwunderung und Kopfschütteln. 

    "Das ist eine große Sauerei"  

    So etwa in der Litzelaustraße. Einem ka-Reporter sind hier mehrere neu eingezeichnete Parkboxen ins Auge gefallen, die bei ihm für Unverständnis sorgen. Das Problem: Auf einer ohnehin engen Fläche wurde vonseiten der Behörden eine Markierung eingezeichnet, die den Großteil des vermeintlichen Gehwegs einnimmt. Damit ist der Platz zwischen der Hauswand und dem Fahrzeug deutlich geringer als 1,20 Meter. 

    Das neue Parkkonzept sorgt in Knielingen für Frust
    Das neue Parkkonzept sorgt in Knielingen für Frust Foto: ka-Reporter

    "Ein Durchkommen auf dem Gehweg ist jetzt nicht einmal mehr für einen einzelnen Fußgänger möglich", kritisiert er in einer Nachricht an die Redaktion. Mit einem Kinderwagen oder gar einem Rollstuhl sei es schlicht unmöglich. "In meinen Augen ist das eine große Sauerei", meint der ka-Reporter. Vor den Markierungen habe alles problemlos funktioniert. Ähnliche Markierungen hat der Anwohner nach eigener Aussage auch in der Saarlandstraße, der Neufeldstraße und in der Unteren Straße in Knielingen ausgemacht. 

    Ein Gehweg oder doch kein Gehweg?

    Die Lösung des Rätsels: Das, was von einigen Anwohnern als schmaler Gehweg interpretiert wurde, ist kein richtiger Gehweg. Auf Anfrage von ka-news erklärt die Stadt, dass die Wege auf beiden Seiten aufgegeben wurden und zugleich ein Tempolimit von 20 Kilometern pro Stunde eingeführt wurde. In Bezug auf die vermeintlichen Fußwege spricht die Stadt allerdings von einer "Abstandsfläche zu den Hauswänden" - und eben nicht mehr von einem Gehweg. 

    Der Verkehrsraum werde demnach als sogenannte Mischfläche bezeichnet. "Der Einrichtung von solchen Mischflächen ging die Abwägung der verschiedenen Belange voraus. Dieser Fall ist nur bei sehr beengten Verhältnissen, geringem Verkehr und hohem Parkdruck anwendbar", heißt es vonseiten der Stadt. Auto- und Radfahrer sowie Fußgänger, Kinderwägen, Rollstuhlfahrer und Jogger sollen dort künftig eine gemeinsame Verkehrsfläche nutzen.

    Stadt wirbt um Verständnis für das neue Konzept 

    "Die Einrichtung der gemeinsamen Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer wurde auch mit den Bürgervereinen besprochen und über sie kommuniziert", teilt das Presseamt der Stadt weiter mit. Aktuell liegen der Verwaltung nach eigenen Angaben aus der Bürgerschaft keine Beschwerden bezüglich der Neuregelung vor. Änderungen an der neuen Parksituation sind nicht geplant.

    Die Stadt wirbt für Verständnis für die neue Parksituation: "Zu sehen ist, dass beim Thema Legalisierung Gehwegparken sehr verschiedene Ansprüche und Belange aufeinander treffen. Da die zur Verfügung stehenden Flächen im Verkehrsraum begrenzt sind, können - bei allem Verständnis für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden, für Anwohner und weitere Zielgruppen - die Bedürfnisse aller nicht im jeweils optimalen Sinne abgebildet werden, zumal diese teilweise auch im Widerspruch zueinander stehen. 

    ka-news-Hintergrund: Was ist eigentlich ein Gehweg?

    Vonseiten der Stadt Karlsruhe gibt es keine individuellen Vorschriften beim Bau von Gehwegen. Bauordnungen beziehen sich in der Regel auf Gebäude und Grundstücke und werden daher äußert selten als Regelwerk angesehen, das fußverkehrsrelevante Aspekte beinhaltet. Die Straßenverkehrsordnung definiert Gehwege als "öffentliche Verkehrsfläche, die erkennbar dem Fußverkehr dienen soll". 

    Da es ansonsten keine weitergehende Definitionen gibt, wurden im Jahr 2002 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) "Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen" herausgegeben. Darin sind Mindestanforderungen formuliert, die ein Gehweg erfüllen sollte. Demnach soll ein Gehwege nach Empfehlungen der FGSV eine Seitenraumbreite von 2,50 Meter haben. Fußgänger müssen sich auf dieser Fläche begegnen können - egal, ob mit Regenschirm, Rollator, Rollstühlen oder Kinderwagen. Zudem muss ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn gewährleistet werden. 

    Unter bestimmten Voraussetzung könne auch von diesen Mindestanforderungen abgewichen werden. Zu dieser Grundausstattung kommen allerdings noch Zuschläge, wenn Einbauten oder Bepflanzungen im Seitenraum zu finden sind.

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