Bereits in vorangegangenen gerichtlichen Entscheidungen (ka-news berichtete) waren die Vollstreckungsmaßnahmen der Stadt gegen den Bordellbetrieb in der Badener Straße für zulässig angesehen worden. Im Hauptsacheverfahren befasste sich nun das Verwaltungsgericht Karlsruhe in der vergangenen Woche mit der Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagungsverfügung des Bauordnungsamts. Mit dieser Anordnung hatte die Stadt der Eigentümerin den Betrieb des "La Belle" in dem Gebäude verboten.
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht erklärte der Rechtsanwalt der Klägerin nun den Rechtsstreit für erledigt. Das teilte die Stadt Karlsruhe jetzt mit. Damit ist die Verfügung der Stadt bestandskräftig geworden. Mit der Entscheidung, so die Stadtverwaltung, konnte ein Schlussstrich unter die Auseinandersetzungen über den Bordellbetrieb in Durlach gezogen werden.
Die Stadt hatte ihre Bemühungen zur Schließung des Etablissements intensiviert, nachdem der Konflikt Anfang Februar einen unerfreulichen Höhepunkt erreicht hatte: Ein Anwohner, der sich von dem unerwünschten Treiben in seiner Nachbarschaft gestört fühlte, wurde von Unbekannten brutal zusammengeschlagen (ka-news berichtete).
Seit der Räumung des Gebäudes und der mehrfachen Versiegelung durch die Stadt steht das Objekt leer.