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Karlsruhe: Freie Wähler: Welcher Pächter darf seinen Garten in der Südstadt behalten?

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Freie Wähler: Welcher Pächter darf seinen Garten in der Südstadt behalten?

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    Nach Beendigung der Bürgerbeteiligung seien die "Bürger-Varianten" an Bürgermeister Michael Obert übergeben worden, heißt es in einer Pressemeldung der Freien Wähler. Das übliche Planverfahren solle etwa zwei Jahre dauern, wobei auf Basis des Bebauungsplans ab 2015 mit stufenweiser Verlagerung der ESG und der Neustrukturierung der Kleingartenanlage begonnen werden könne, schreiben die FW und berufen sich dabei auf Bürgermeister Obert.

    Die Stadtverwaltung sehe laut der Freien Wähler die Verlagerung der Sportanlage der ESG Frankonia an die Stuttgarter Straße vor. Das dortige Areal soll zwischen künftigem Vereinsgelände der ESG und einigen Kleingartenparzellen aufgeteilt werden, heißt es weiter.

    Welcher Pächter darf seinen Garten behalten?

    "Leider besteht bei zahlreichen der circa 400 bisherigen Kleingartenpächter noch erheblicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Neuordnung der Gartenanlage", so  FW-Stadtrat Jürgen Wenzel. "Daher wollen mein Ratskollege Eduardo Mossuto und ich unter anderen von der Verwaltung wissen, ob den Pächtern bereits mitgeteilt werden kann, nach welchem Verfahren die bestehenden Gartenparzellen aufgeteilt werden und nach welchen Kriterien entschieden wird, welcher Kleingartenpächter seinen Garten nach der Neuordnung weiterhin in der Stuttgarter Straße betreiben darf und welcher nicht?", fragt Wenzel.

    Außerdem wollen die Stadträte der Freien Wähler wissen, ob alle Kleingartenpächter einen Garten beziehungweise einen Ersatzgarten im Stadtgebiet erhalten werden und nach welchen Kriterien diese Entscheidung getroffen werde. Ein Besuch von Gartenpächtern an der Stuttgarter Straße soll zudem in der kommenden Woche die nächste Station der diesjährigen "Stadtthementour" der Freien Wähler sein.

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