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Karlsruhe: "Einseitige Entscheidung": Badisch Brauhaus kritisiert Verwaltungsgericht

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"Einseitige Entscheidung": Badisch Brauhaus kritisiert Verwaltungsgericht

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    "Einseitige Entscheidung": Badisch Brauhaus kritisiert Verwaltungsgericht
    "Einseitige Entscheidung": Badisch Brauhaus kritisiert Verwaltungsgericht Foto: ps

    Ende Mai horchten die Brauhaus-Fans schockiert auf: Nachdem die Stadt Mängel in Sachen Brandschutz an den Gebäuden festgestellt hatte, drohte dem "Badisch Brauhaus" in der Stephanienstraße die Schließung der Gaststätte, des darüber liegenden Hotels "Allvitalis Traumhotel" sowie des gesamten Parkhauses.Das städtische Bauordnungsamt hatte das Fehlen diverser Fluchtwege bemängelt und sah die Restaurant- und Hotelgäste in Gefahr.

    Geschäftsführer zieht vor Verwaltungsgericht

    Siegfried Weber, Geschäftsführer der Gastronomie, zeigte sich wiederum irritiert - und zog vor Gericht. Mit seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wollte der Antragsteller erreichen, dass er der Nutzungsuntersagung vorläufig nicht Folge leisten muss, erklärt das Verwaltungsgericht.

    Zur Begründung habe er unter Vorlage eines Brandschutzkonzepts und weiterer sachverständiger Stellungnahmen geltend gemacht, die beanstandeten brandschutztechnischen Mängel seien - sofern sie überhaupt vorgelegen hätten - mittlerweile beseitigt. Es bestehe keine Gefahr für Leib und Leben.

    Das sagt das Karlsruher Verwaltungsgericht

    Dem ist die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht gefolgt und hat den Antrag abgelehnt. Zur Begründung heißt es: Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung überwiege das Interesse des Antragstellers, die betroffenen Anlagen vorläufig weiternutzen zu dürfen. Die Nutzungsuntersagungen dürften sich nämlich als voraussichtlich rechtmäßig erweisen.

    Im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes könne nicht abschließend geklärt werden, in welchem Umfang die Errichtung und Nutzung des Vorhabens in seiner heutigen Ausführung von Baugenehmigungen gedeckt sei. In der komplexen und unübersichtlichen Gesamtanlage finde seit Anfang/Mitte der 90er Jahre eine stetige Bautätigkeit statt, für die abschnittsweise zahlreiche Baugenehmigungen erteilt worden seien.

    In diesen Baugenehmigungen seien umfangreiche Grüneinträge und brandschutzrechtliche Nebenbestimmungen enthalten, die - soweit ersichtlich - zumindest im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids nicht vollständig umgesetzt worden seien. Die Gesamtanlage, wie sie tatsächlich errichtet worden sei, entspreche daher voraussichtlich nicht den erteilten Baugenehmigungen und sei daher formell illegal.

    Überdies seien die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Brandschutz und die darauf gestützten Anordnungen der Stadt voraussichtlich nicht eingehalten worden. Bei den  Brandverhütungsschauen im Jahr 2014 seien zahlreiche und zum Teil gravierende brandschutzrechtliche Mängel im gesamten Gebäudekomplex festgestellt worden. Auch bei einem weiteren Ortstermin im Mai 2015 seien gravierende Mängel noch vorhanden gewesen.

    Nach derzeitigem Sachstand könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese Mängel weitestgehend behoben seien. Der Antragsteller habe zwar weitreichende Anstrengungen zur Mängelbeseitigung unternommen. Es könne aber nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilt werden, ob den brandschutzrechtlichen Anforderungen damit in einem Umfang Genüge getan sei, der jedenfalls eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Nutzer ausschließe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Aktualisierung, 17.15 Uhr:

    In einer Pressemitteilung meldet sich nun das Badisch Brauhaus zu Wort: Weder das Hotel Allvitalis noch das Badisch Brauhaus werden geschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung. Gegen den Beschluss ist bereits Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt worden.

    Gleichzeitig äußert das Badisch Brauhaus Kritik an der Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts. "Der Beschluss ist in hohem Maße rechtsfehlerhaft. Das Gericht ist überraschend von der noch im Erörterungstermin vor Ort geäußerten Beurteilung abgewichen, wonach die Stadt Karlsruhe nach den inzwischen erfolgten baulichen Maßnahmen zunächst konkrete Beanstandungen zu benennen wären", so das Badisch Brauhaus.

    Der Beschluss sei völlig einseitig und das Gericht setze sich nicht damit auseinander, dass sechs Sachverständige in ihren Gutachten und in dem Erörterungstermin übereinstimmend erklärt haben, dass gegenwärtig keine Gefahr für Leib und Leben von Besuchern und Mitarbeitern besteht.

    Auf die mehrfache Frage des Gerichtes an die Vertreter der Stadt Karlsruhe, welche Mängel jetzt noch bestünden, wurden Erklärungen hierzu verweigert. "Es konnten uns keine konkreten Mängel benannt werden. Die in der Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes unter anderem genannten zweiten Rettungswege über eine Leiter bzw. eine Dachluke betreffen jeweils nur ein einzelnes Zimmer. Es handelt sich hierbei nicht um die zweiten Rettungswege aus den Treppenhäusern", heißt es in der Pressemitteilung.

    Das Gericht habe zudem in seinem Beschluss festgehalten, dass es in den Pflichtenkreis der Stadt fällt, zu prüfen, ob die brandschutztechnischen Vorgaben erfüllt worden sind. Die Stadt habe hieran jedoch offensichtlich aus "nicht nachvollziehbaren Gründen kein Interesse, denn bis zu dem Erörterungstermin im Rahmen des Gerichtsverfahrens waren trotz zahlreicher durchgeführter Veränderungen, keine Vertreter der Stadt vor Ort erschienen".

    Das Badisch Brauhaus stellt klar: "Wir werden für unsere Mitarbeiter kämpfen und die fehlerhafte Entscheidung des Gerichtes nicht hinnehmen."

    Der Artikel wurde nachträglich aktualisiert.

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