Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern: Das gilt für "Risikostädte"

Karlsruhe

Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern: Das gilt für "Risikostädte"

    • |
    • |
    Kanzlerin Angela Merkel während der Kabinettssitzung
    Kanzlerin Angela Merkel während der Kabinettssitzung Foto: Michael Kappeler/dpa

    Die Zahlen der Infizierten steigen - und das immer schneller. Viele größere Städte bewegen sich inzwischen an der kritischen Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

    Warum kritisch?  Weil bis zu diesem Wert vom Bund und vom  Robert-Koch-Institut (RKI) die Nachverfolgung der Kontakte noch gewährleistet werden kann - So würden weitere Anstiege zum Beispiel zu Engpässen bei den Testkapazitäten führen. 

    Eine Laborantin in einem Corona-Testzentrum.
    Eine Laborantin in einem Corona-Testzentrum. Foto: Michael Kappeler/dpa/Symbolbild

    Die Maßnahmen sollen nun dazu beitragen, "die Infektionsdynamik in Deutschland unter Kontrolle zu behalten", indem die "Inzidenz in allen Regionen Deutschlands unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesenkt wird". Das geht aus dem Beschluss der Länderchefs und der Kanzlerin hervor.

    "Hotspot-Strategie" ab Inzidenz von 35

    Neben der konsequenten Abstandhaltung von 1,5 Metern , der Einhaltung der AHA+AL Regeln (Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmasken, Warn-App und lüften), betreffen die neuen Regelungen von Bund und Länder insbesondere die sogenannte "Hotspot Strategie". Diese treten ab sofort für Städte ein, die einen Inzidenzwert von 35 Personen pro 100.000 Einwohner aufweisen.

    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: pixabay @ Andi_Graf

    Es gilt: Ab einer Inzidenz von 35 Personen dürfen nur noch 25 Teilnehmer im öffentlichen- und 15 Teilnehmer in privaten Räumen zusammenkommen. Außerdem soll die ergänzende Maskenpflicht in Kraft treten. Das heißt: Die Maske soll auch in der Öffentlichkeit getragen werden sobald der Mindestabstand nicht mehr gewahrt werden kann.

    Auf dem Boden markierte Richtungs- und Abstandshinweise in einer Fußgängerzone im walisischen Cardiff.
    Auf dem Boden markierte Richtungs- und Abstandshinweise in einer Fußgängerzone im walisischen Cardiff. Foto: Ben Birchall/PA Wire/dpa

    Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder eine Sperrstunde ab 23 Uhr im Gastronomiebetrieb sowie neue Auflagen und Kontrollen einzuführen. 

    Durch die neuen Verordnungen der Hotspot-Strategie soll das Steigen des Inzidenzwertes abgeschwächt werden - ist das in zehn Tagen nicht der Fall sind "weitere Beschränkungsschritte unvermeidlich".

    Ausgesperrt auf der Gesellschaft? Die Isolation der Corona-Krise könnte für Risikopatienten, darunter ältere Menschen, noch sehr lange dauern.
    Ausgesperrt auf der Gesellschaft? Die Isolation der Corona-Krise könnte für Risikopatienten, darunter ältere Menschen, noch sehr lange dauern. Foto: Bodo Marks/dpa-tmn

    Damit sind gezielte Kontaktbeschränkungen gemeint, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit fünf Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet.

    Karlsruhe weit weg von kritischen Werten

    Die Fächerstadt weist mit aktuell 139 Neuinfektionen eine 7-Tages-Inzidenz von 21,1 pro 100.000 Einwohner auf. Karlsruhe zählt somit nicht zum kritischen Bereich.

    undefined
    Foto: Landratsamt Karlsruhe

    Des Weiteren wurde beschlossen, dass Corona-Schnelltests nun vermehrt bei Pflege- und Seniorenheimen, Behinderteneinrichtungen sowie Krankenhäusern zum Einsatz kommen sollen. Die Kosten sollen vom Bund übernommen werden. Eine Entscheidung zum umstrittenen Beherbergungsverbot wurde auf den 8. November aufgeschoben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden