Denn im Standesamt ist eine Personenobergrenze festgelegt und es muss Maske getragen werden. So zumindest ereignete es sich für einen ka-Reporter der anonym bleiben möchte. "Ich dachte, durch die Impfung kämen die Freiheiten zurück und jetzt stand doch die Hälfte der Hochzeitsgäste vor der Tür", so der enttäuschte Bräutigam gegenüber ka-news.de.
Heiraten in der Basisstufe
Die Eheschließung fand am 16. Oktober 2021 statt. Zu diesem Zeitpunkt galt in Baden-Württemberg die Basisstufe. Für Hochzeiten also keine Einschränkungen bei der Personenanzahl. Doch für das Brautpaar dann der Schock. Im Standesamt Karlsruhe gab es schon zu diesem Zeitpunkt strengere Corona-Auflagen, als es die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorsah.

Denn laut Corona-Verordnung gelten Stufen bei privaten Zusammenkünften, zu denen auch Hochzeiten oder Geburtstage zählen. In der Basisstufe findet keine Begrenzung der Personenzahl statt. Bei höherer Belegung der Intensivbetten ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 250 setzt die Warnstufe ein. Wie es aktuell der Fall ist. Dann darf sich nur noch ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen. Geimpfte und Genesene sowie Personen bis einschließlich 17 Jahre und solche, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, würden nicht mitgezählt.

Für unser ka-Reporter-Brautpaar galten aber unabhängig der damals aktuellen Stufe strengere Auflagen. "Wir mussten alle Abstand halten, auch wir als Brautpaar und trotz Impfung immer die Maske tragen, auch auf unseren Plätzen. Die Regelungen haben sich gegenüber dem Beginn von Corona hier überhaupt nicht verändert", meint der Bräutigam. "Die Standesbeamtin saß hinter einer Plexiglasscheibe."
Freiheiten durch die Impfung?
Obwohl in das örtliche Standesamt etwa 25 bis 30 Personen passen und alle teilnehmenden Hochzeitsgäste seit Monaten geimpft waren, durften lediglich zehn Personen mit in die Räumlichkeiten. Der Rest der Teilnehmer musste trotz der Impfung vor der Tür warten. "Das sollte der schönste Tag in unserem Leben werden. Wie sollen da bitte schöne Fotos gemacht werden? fragt der Bräutigam. Hinzu kommt: Erst zwei Wochen vor der Trauung wurden die strengen Regeln dem Brautpaar mitgeteilt. Das hatte sich das Brautpaar durch die Impfung anders vorgestellt.

Gleichzeitig war es in Clubs und Discotheken wieder möglich feiern zu gehen. Mit den entsprechenden Regeln und Konzepten konnte schon damals die Maske weggelassen werden. "Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Man kann ja auch im Restaurant mit einer Personengruppe ohne Maske essen gehen, erst recht mit Impfung", so der Leser.

Auf Nachfrage des Bräutigams rechtfertigte sich die Standesbeamtin dadurch, dass das Gebäude zur kritischen Infrastruktur gehöre. Es sei ein Regierungsgebäude und die Mitarbeiter müssten sich schützen. Ebenso wurde auf die Coronaverordnung verwiesen.
Trotz Lockerungen strenge Regelungen
Auf Nachfrage von ka-news.de teilt die Stadt Karlsruhe mit: "Die Personenzahlbegrenzung ist durch die jeweils aktuelle Corona-Verordnung festgelegt, aber vor allem durch die räumlichen Gegebenheiten im Standesamt." Man müsse an den Personenobergrenzen festhalten, die auch nicht durch die Teilnahme von geimpften oder genesenen Personen erhöht werden kann.
Dass in Clubs und Diskotheken die Maskenpflicht entfallen könne, sei erst seit dem 15. Oktober möglich und auch nur dann, wenn der Veranstalter ein 2G-Modell wählt – bei 3G (wie in den Standesämtern der Fall), seien die Teilnehmer auch weiterhin angehalten, medizinische Masken zu tragen, so die Stadt weiter. "Wir haben es nicht verstanden", so der Bräutigam abschließend. Nichtsdestotrotz, geheiratet wurde trotz Corona-Ärger trotzdem. "In anderen Standesämtern darf sich das Paar völlig ohne Maske bewegen. Wir hatten aber trotzdem einen schönen Hochzeitstag."