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Karlsruhe: Corona-Virus in Karlsruhe: Dürfen Behörden Städte vorsorglich abriegeln?

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Corona-Virus in Karlsruhe: Dürfen Behörden Städte vorsorglich abriegeln?

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Paul Needham/Mohawkvisuals/pixabay.com@Josy_Dom_Alexis

    In Österreich beschloss der Nationalrat am Sonntag in einer Sondersitzung eine abgeschwächte Form einer Ausgangssperre: Das Haus verlassen darf nur, wer notwendigerweise seinen Beruf ausüben, einkaufen oder anderen Menschen helfen muss.

    Spaziergänge sind nur alleine oder mit Personen aus dem selben Haushalt erlaubt. Auch Spanien und Italien haben die Bewegungsfreiheit ihrer Bürger bereits drastisch eingeschränkt. 

    Italien hat die höchste Zahl an nachgewiesenen Covid-19-Toten nach China. Das ganze Land wurde nun zur Sperrzone erklärt.
    Italien hat die höchste Zahl an nachgewiesenen Covid-19-Toten nach China. Das ganze Land wurde nun zur Sperrzone erklärt. Foto: Anteo Marinoni/LaPresse/AP/dpa

    Deutschland will weniger drastische Maßnahmen ergreifen

    In Deutschland ist das bislang nicht der Fall. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ruft alle Urlaubsrückkehrer aus den Ländern Italien, Spanien und Österreich auf, für 14 Tage zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte zu meiden - dabei handelt es sich bis dato allerdings lediglich um eine Empfehlung. 

    Es kursiert die Vermutung, auch Deutschland könnte ähnlich drastische Maßnahmen wie andere europäische Länder ergreifen. Doch: Diese Behauptungen stimmen nicht, teilt das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf Twitter mit. 

    Dennoch wirft die aktuelle Lage angesichts der SARS-Cov-2-Pandemie die Frage auf: Wie stark dürften die Behörden das öffentliche Leben und die Freiheit jedes Einzelnen einschränken? 

    Im Falle einer Pandemie darf der Staat wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, die körperliche Unversehrtheit oder auch die Versammlungsfreiheit einschränken. Das regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf Bundesebene. Auch die Ausübung des Berufes darf demnach von den zuständigen Behörden verboten werden. 

    §31 Infektionsschutzgesetz: Berufliches Tätigkeitsverbot

    Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

    Wird Karlsruhe komplett abgeriegelt?

    Neben dem Verbot, der beruflichen Tätigkeit nachzugehen, dürfte der Staat - sollte sich die Lage zuspitzen - noch weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, wie es nun in einigen europäischen Ländern aufgrund der aktuellen Pandemie bereits geschehen ist. Die Gefahr durch Seuchen ist einer der wenigen Gründe, die eine Beschneidung dieses Rechts erlauben.

    Grundgesetz Artikel 11 : Freizügigkeit 

    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

    (2) Dieses Recht darf [...]  zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen [...] [eingeschränkt werden].

    Für die Umsetzung weiterer Maßnahmen ist in Deutschland in erster Linie nicht der Bund, sondern die Länder zuständig. "Als Folge des Föderalismus hat der Bund in erster Linie nur koordinierende, keine operativen Aufgaben und Befugnisse," erläutert der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).

    Könnte dennoch der Fall eintreten, dass eine Stadt wie Karlsruhe komplett abgesperrt werden könnte? Ein solches Szenario hält Karim Maciejewski von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl bei Köln nicht für möglich. Zwar dürften nach dem IfSG die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Der Professor betont aber, dass dies immer nur für einzelne Betroffene gilt, bei denen die Gefahr besteht, andere anzustecken.

    In Zeiten des Coronavirus wollen viele lieber Zuhause arbeiten.
    In Zeiten des Coronavirus wollen viele lieber Zuhause arbeiten. Foto: picture alliance / dpa

    "Quarantäne von ganzen Ortschaften kann ich mir in Deutschland nicht vorstellen," so auch Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts gegenüber dem ZDF. Das Robert Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention.

    Fitnessstudios, Kinos und Büchereien schließen landesweit

    Erst am heutigen Tag hat die Landesregierung per Verordnung das öffentliche Leben weiter eingeschränkt: So sind nun im ganzen Land auch der Betrieb von Kinos, Fitnessstudios und Bibliotheken verboten. Auch die Stadt Karlsruhe hat heute weitere Maßnahmen ergriffen und ab nun auch private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt. Wäre der nächste Schritt die Anordnung der häuslichen Quarantäne wie in Österreich oder in Italien?

    "Aktuell stellt sich die Frage nach weiteren Verschärfungen und Beschränkungen nicht", teilt das Ministerium für Soziales und Gesundheit auf Nachfrage von ka-news.de mit. "Jenseits aller Verschärfungen und Einschränkungen appellieren wir an die Menschen  im Land, wenn möglich zu Hause zu bleiben, größere Menschenansammlungen zu meiden, sich zurückzuziehen und auf räumliche Distanz zu achten."

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