Susanne Filder, Vorsitzende des Karlsruher Schaustellerverbandes, befürchtete es bereits: Der Christkindlesmarkt in Karlsruhe könnte jeden Moment von der Landesregierung Baden-Württembergs geschlossen werden. Bereits Ministerpräsident Winfried Kretschmann hielt eine Schließung der Weihnachtsmärkte für sinnvoll und plante für das Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die am 2. Dezember in Kraft treten solle.

Besagte Verordnung wurde allerdings mehrfach verschoben und soll erst am Freitag veröffentlicht und am Samstag, 4. Dezember, wirksam werden. Dies bestätigt auch noch einmal Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag. "Ich rechne auch eher gegen Abend mit einer Veröffentlichung der Auflagen", so Mentrup.
"Ich gehe fest davon aus, dass Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben"
Dies habe nicht nur zur Folge, dass noch immer nicht mit Sicherheit geklärt werden könne, ob und wann der Christkindlesmarktes abgebaut wird. "Zwar gehe ich fest davon aus, dass die Weihnachtsmärkte in ganz Baden-Württemberg mit der Verordnung am Samstag geschlossen werden, aber ein wenig Klarheit und Vorlaufzeit vonseiten des Landes wäre schön gewesen", erklärt er weiterhin.

Nicht nur setze die ständige Verzögerung die Budenbetreiber laut dem OB enormem emotionalem Stress aus, "wir haben auch nur einen Abend Zeit, die Verordnungen logistisch zu erfassen und umzusetzen. Ich würde gerne weitere Informationen über die neuen Verordnungen geben, aber sie sind ja noch nicht da."
"Wir wissen nicht mehr als die Bürger"
Auch Maximilian Lipp, Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes, zeigt sich ungehalten über diesen Verzug. "Wir haben uns bereits auf die neue Verordnung vorbereitet und wollten sie auch möglichst schnell umsetzen, aber dann kam sie nicht. Nun wissen wir auch nicht besonders viel mehr über sie als die Bürger aus der Presse", so Lipp.

Ob es Möglichkeiten gebe, den Christkindlesmarkt wenigstens teilweise zu erhalten, bezweifle Frank Mentrup allerdings. "Die Beschlüsse des Landes betreffen alle weihnachtsmarktähnlichen Konstrukte, ob nun Essen, Getränke oder Kunstgegenstände verkauft werden. Auch eine Ein-Stand-Lösung, bei der die Buden in größeren Abständen aufgebaut werden, halte ich für unwahrscheinlich."
Und die Karlsruher Eiszeit?
Auf die Frage, ob die Stadt auch mit dem Abbau der Karlsruher Eiszeit rechne, antwortet der Leiter des Ordnungsamtes: "Die Eiszeit zählt rechtlich nicht als weihnachtsmarkt-ähnlich, sondern als eigene Veranstaltung. Wir müssen sie also danach beurteilen, wie die neuen Verordnungen Außenveranstaltungen behandeln."
Stichfeste Aussagen könnten natürlich erst getroffen werden, wenn das Land die angekündigten Auflagen auch veröffentliche. "Ich muss sagen, ich bin noch immer schockiert über die Planlosigkeit, mit in Stuttgart teilweise gearbeitet wird", so Mentrup.



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