Deutschland muss Gas sparen. Das ist bekannt. Bislang war aber noch nicht wirklich klar, auf welche Änderungen man sich künftig einstellen muss und ab wann diese in Kraft treten.
Gas und Strom sparen ab September: 1. Verordnung
- Die Zimmer innerhalb einer gemieteten Wohnung müssen im Winter auf eine Mindesttemperatur hochgeheizt werden. Dazu sind viele Mieter in ihren Verträgen verpflichtet. Ab September soll dieser Punkt nun ausgesetzt werden, um den Mietern mehr Freiraum zu geben, Heizkosten einzusparen. Dennoch sind die Mieter verpflichtet, durch "angemessenes Lüften und Heizen" Schimmel vorzubeugen.
- Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, müssen ihre Mieter bis zum 30. September darüber in Kenntnis setzen, wie sie Energie sparen können und wie hoch die Energiekosten im kommenden Jahr ausfallen können.
- Private Pools - egal, ob Innen oder Außen - dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden. Ausnahme: wenn der Pool für therapeutische Zwecke gebraucht wird. Auch die Pools von Hotels, Rehabilitationszentren und Freizeiteinrichtungen dürfen weiter beheizt werden.

Öffentliche Gebäude, Geschäfte
- Öffentliche Gebäude dürfen nur noch auf 19 Grad beheizt werden. Bislang lag die empfohlene Temperatur bei 20 Grad. Ausnahme: Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen
- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen tunlichst gar nicht mehr geheizt werden
- Es soll mehr Möglichkeiten für Homeoffice geben, da dort die Räume "sowieso schon beheizt werden" (Robert Habeck).
- Leuchtreklamen und Schaufenster müssen von 22 Uhr bis 6 Uhr ausgeschaltet werden. Ausnahme: Reklamen, Schilder et cetera, die für die Verkehrssicherheit gebraucht werden.
- Bei Geschäften soll das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen verboten werden. Ausnahme: Bei der Tür handelt es sich um einen Notausgang oder einen Fluchtweg.
- Boiler in öffentlichen Gebäuden, die die Waschbecken mit Warmwasser versorgen, werden heruntergefahren. Händewaschen wird nur noch mit Kaltwasser möglich sein. Ausnahme: Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und sonstige Orte, an denen es aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist.
- Denkmälern und Fassaden werden nicht mehr beleuchtet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Ausnahme: Sicherheits- und Notbeleuchtung.
Wie geht es mit Strom und Gas ab Oktober weiter?
Mit den Plänen für den kommenden September ist es allerdings noch nicht getan. Bereits ab dem 1. Oktober greifen weitere Maßnahmen, welche über zwei Jahre lang gelten sollen. Für die ist aber noch die Zustimmung des Bundesrates nötig.
- Gebäude mit Gasheizung sollen einer jährlichen Heizungsprüfungs-Pflicht unterzogen werden. Egal, ob es sich um private oder öffentliche Gebäude handelt. Dasselbe gilt für Firmen.
- Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr werden zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet.
- Ungesteuerte, ineffiziente Heizungspumpen müssen in Gebäuden mit Erdgasheizungen ausgetauscht werden.