Am 6. Juli war in einem Zimmer in einem Altenpflegeheim im Raum Bruchsal aufgrund eines technischen Defekts an einem Ventilator ein Brand ausgebrochen. Zwei Heimbewohner starben infolge einer Rauchgasvergiftung.
Den beiden Verantwortlichen der Betreibergesellschaft des Pflege- und Seniorenheims wird in diesem Zusammenhang zur Last gelegt, sie hätten trotz der ihnen bekannten Pflicht den Einbau einer Brandmeldeanlage unterlassen. Bereits im August 2006 sei durch die zuständige Baurechtsbehörde zahlreiche Auflagen für den Betrieb des Pflegeheims gemacht worden.
Pflichtverletzung der Betreiber
Bei Nichterfülluntg der Auflagen wurde den Betreibern ein Zwangsgeld angedroht. Dennoch sei das Heim nach Ablauf einer Frist bis zum Ende des Jahres 2009 nicht mit einer Brandmeldeanlage gemäß der Auflage ausgestattet worden. Lediglich akustische Rauchmelder seien in den Zimmern angebracht worden.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sei der Tod der Heimbewohner eine kausale Folge einer Pflichtverletzung der Betreiber. Bei Umsetzung der Auflage hätte nach Bewertung der Ermittlungsergebnisse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod der Bewohner verhindert werden können.
Behörde hat keine Maßnahmen eingeleitet
Die Mitarbeiter der zuständigen Baurechtsbehörde wären in ihrer jeweiligen Funktion verpflichtet gewesen, die von ihnen selbst erlassene Verfügung vom August 2006 im Wege der Verwaltungsvollstreckung tatsächlich durchzusetzen, heißt es weiter. Die Baurechtsbehörde habe die Betreiber zwar mehrfach auf die Frist zur Umsetzung der Auflage hingewiesen, jedoch in Folge - ohne ersichtliche Gründe - keinerlei Maßnahmen zur Vollstreckung der Auflage eingeleitet.