Es ist kurz vor 2 Uhr morgens als ein lautes Krachen in Karlsruhe ertönt. "Da können wieder einige nicht bis Silvester warten", denkt sich eine ka-news.de-Leserin, die sich anonym an die Redaktion wendet. Gleich mehrere Feuerwerkskörper sollen hintereinander abgefeuert worden sein, bis "endlich" wieder Ruhe einkehrte.
Die Polizei bestätigt, dass es in der Nacht zum Freitag ein paar Beschwerden wegen Ruhestörung gegeben habe. Aber welche Regeln gelten denn für das "Vorab-Böllern"?
Ist Böllern vor Silvester erlaubt?
Laut des Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk wie Raketen, Böller und Batterien) nur von Personen ab 18 Jahren nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr, abgefeuert werden.

Manche Kommunen erlauben das Zünden bereits einige Stunden zuvor. In Karlsruhe ist das aber nicht der Fall.
Hinweis: Das Zünden der dritten oder vierten Kategorie ist für die meisten Menschen nicht erlaubt. Für F3 wird eine behördliche Genehmigung verlangt, für das Abbrennen von F4 benötigt ihr sogar eine Ausbildung als Pyrotechniker. Himmelslaternen sind seit dem Brand im Krefelder Zoo generell verboten.
Ist das Böllern vor Silvester strafbar?
F2-Raketen und Böller dürfen nur mit Genehmigung gezündet werden - außer an Silvester. Wer vor dem 31. Dezember zündelt, kann laut bussgeldkatalog.org mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Ausnahmen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Wunderkerzen und Knallerbsen).
Außerdem gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Was tun, wenn jemand vorab böllert?
In der Nacht vor dem 31. Dezember kann es durchaus vorkommen, dass vorab geböllert wird. Doch wie bei jeder Ruhestörung gilt: Wenn gewünscht kann eine Meldung erfolgen. Allerdings wird vor Silvester meistens nur über einen kurzen Zeitraum geböllert, sodass die Zünder oft schon weg sind, bis die Polizei eintrifft.