Silvester 2023 in Karlsruhe: Wo ist Böllerverbot?
In der Innenstadt Karlsruhe herrscht auch 2023 Böllerverbot. Konkret betrifft das:
- Veranstaltungsbereich Winterzeit (Eislauffläche vor dem Karlsruher Schloss)
- Marktplatz
- Kleine Kirche
- Schlossplatz
- Turmbergterrasse

Außerdem gilt ein Böllerverbot für folgende Bereiche im Stadtgebiet Karlsruhe:
- unmittelbare Nähe von Krankenhäusern,
- sowie Kinder- und Altenheimen
- Feuerwerk muss Abstand von tausend Meter zu Schutzgebieten und Grünanlagen haben, in denen sich Wildtiere befinden
- für Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete
- für Landschaftsschutzgebiete
- in der Nähe von Wäldern
- Außerdem sind Seeufer, offener Feldflur sowie öffentliche Grünanlagen sind nicht geeignet, da hier artenschutzrechtliche Vorschriften greifen, so die Stadt Karlsruhe.
Silvester 2023 in Karlsruhe: Warum gibt es Böllerverbot auf Marktplatz und Schlossplatz?
"Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht", so der Chef des Ordnungs- und Bürgeramts, Maximilian Lipp, in einer Pressemeldung.
Weiter hießt es: "Erstmals konnte dieser Wunsch zum Jahreswechsel 2019/2020 umgesetzt werden. Nach der Corona-Pandemie konnte die böllerfreie Veranstaltungszone letztes Jahr erneut stattfinden. Im Anschluss haben uns viele positive Rückmeldungen erreicht."

"Daher gehen Stadt und Polizei davon aus, dass die wiederholte Umsetzung dieses Wunsches von der Karlsruher Bevölkerung positiv angenommen wird", so Lipp weiter.

Rechtliche Grundlage für das Verbot in den Bereichen des Schlossplatzes und des Marktplatzes ist Bundesrecht: Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen als auch an brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten.
Silvester 2023 in Karlsruhe: Wo darf ich böllern?
Im Stadtgebiet von Karlsruhe darf grundsätzlich – mit Ausnahme des Schlossplatzes und des Marktplatzes – geböllert werden. Es sind aber klare rechtliche Regelungen zu beachten.
Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abgebrannt werden. Siehe oben.
Silvester 2023 in Karlsruhe: Wann darf ich böllern?
Vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar 2024, 0 Uhr, dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden. Es dürfen nur Feuerwerkskörper mit ordnungsgemäßen Kennzeichen gezündet werden.
Silvester 2023 in Karlsruhe: Was ist auf dem Schlossplatz?
Die Winterzeit auf dem Schlossvorplatz ist geöffnet: Ab 20 Uhr gibt es eine 80er-Party auf der Eisfläche. Das neue Jahr wird mit einer Lasershow begrüßt.

Die Schlittschuhbahn, Stockschießarena sowie die Gastronomie im Winterdorf bleiben bis 1 Uhr morgens geöffnet.
Silvester 2023 in Karlsruhe: Was ist auf dem Marktplatz?
- Um Mitternacht läutet das Glockenspiel am Rathaus die Europahymne "Ode an die Freude", "Hallelujah" von Georg Friedrich Händel und "Pomp and Circumstance-Marsch"
- Das Riesenrad fährt bis 1 Uhr
Silvester 2023 in Karlsruhe: Gibt es ein Feuerwerk?
Nein, aber an der Winterzeit am Schloss Karlsruhe gibt es eine Lasershow an Mitternacht.

Silvester 2023 in Karlsruhe: Stadt appelliert an Böller-Fans "Seien Sie vorsichtig!"
"Dort wo das Böllern erlaubt ist, ist besondere Sorgsamkeit geboten", appelliert Maximilian Lipp für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerksköpern.

"Jedes Jahr werden die Folgen von unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk in den Notaufnahmen der Krankenhäuser sichtbar", so die Stadt Karlsruhe, "auch die Feuerwehr verzeichnet ein erhöhtes Aufkommen von Einsätzen unter anderem aufgrund von Bränden in der Silvesternacht."
Silvester 2023 in Karlsruhe: Was darf ich auf dem Turmberg?

Wer den Jahreswechsel auf der Turmbergterrasse erleben möchte, sollte folgendes beachten:
- Der Zugang ist am 31. Dezember auf 500 Personen begrenzt.
- Es werden Einlasskontrollen durchgeführt.
- Die Anfahrtswege von 22 bis 1 Uhr für Autofahrer gesperrt: Das betrifft Zufahrt Reichardtstraße ab Neßlerstraße und Jean-Ritzer-Straße ab den Parkplätzen Schützenhaus.
- Die Turmbergbahn ist von 10 bis 18 Uhr und von 21 bis 1 Uhr geöffnet. Bei Bedarf wird die Betriebszeit bis 1.30 Uhr verlängert.
- Mitnahme von Feuerwerkskörpern in der Turmbergbahn ist verboten.
- Es gilt Böllerverbot auf der Turmbergterrasse!