Noch immer haben die Corona-Beschränkungen das öffentliche Leben im Griff. Selbst, wenn zum 1. Juli die Vorgaben weiter gelockert werden, gilt im öffentlichen Raum noch immer das Abstandsgebot und - beispielsweise in Bus und Bahn - die Maskenpflicht.
In rund 22.000 Fällen schritt die Polizei ein, weil sich zu viele Menschen in der Öffentlichkeit trafen, wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilte. Ein solcher Verstoß wird mit einem Bußgeld zwischen 100 und 1.000 Euro bestraft - pro Kopf. Rund 2000 Mal wurden zum Beispiel Verstöße wie Partys und andere unzulässige Privatveranstaltungen angezeigt, weitere 500 Verstöße registrierten die Beamten gegen die Maskenpflicht.

"Beim Großteil der Verstöße handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Lediglich bei etwas weniger als 1.000 Verstößen sei eine Strafanzeige fällig gewesen.
Unklar ist, wie hoch die Summe der Bußgelder insgesamt ist, da dies laut Innenministerium ebenso wie die Altersangaben der Betroffenen nicht zentral erfasst wird. Die Bilanz des Innenministeriums bezieht sich auf Vorfälle bis zum 18. Juni. Zuerst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.