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Karlsruhe: Bald 3.000 Euro für eine weggeworfene Kippe? Wie Die Partei ein "kostenfreies Karlsruhe" finanzieren möchte

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Bald 3.000 Euro für eine weggeworfene Kippe? Wie Die Partei ein "kostenfreies Karlsruhe" finanzieren möchte

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    Bald 3.000 Euro für eine weggeworfene Kippe? Wie Die Partei ein "kostenfreies Karlsruhe" finanzieren möchte
    Bald 3.000 Euro für eine weggeworfene Kippe? Wie Die Partei ein "kostenfreies Karlsruhe" finanzieren möchte Foto: Anne Picot

    Noch kostet eine weggeworfene Kippe 75 Euro, wer die Geschäfte von seinem Hund liegen lässt, ist mit 150 Euro Bußgeld dabei. Noch. Wenn es nach den beiden Die Partei-Stadträten, Max Braun und Rebecca Ansin, geht, werden solche Ordnungswidrigkeiten in Zukunft wesentlich teurer.

    Um das mindestens 50-fache sollten die Bußgelder angehoben werden - für den guten Zweck. Denn die beiden Stadträte fordern gemeinsam mit , dass Karlsruhe kostenfrei wird. "Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept, welches vorsieht, dass in naher Zukunft alles in Karlsruhe kostenfrei wird", schreiben die Gemeinderäte in ihrem Antrag an die Stadt. 

    In Karlsruhe gelten neue Bußgelder.
    In Karlsruhe gelten neue Bußgelder. Foto: Paul Needham

    So möchten sie etwa, dass der ÖPNV kostenfrei wird, Kitagebühren entfallen oder der Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen oder Bildungseinrichtungen. Wie das Unternehmen "Kostenfreies Karlsruhe" finanziert werden soll, wenn jährlich etwas mehr als 2,5 Millionen Euro nur an Kitagebühren von den Karlsruher bezahlt werden, auch dazu haben die Stadträte eine Lösung parat: "Das Geld kommt wieder rein, indem wir die Bußgelder anheben", sagt Max Braun.

    "Es mag unkonventionell sein, aber ich denke, dass, wenn die Gebühren so hoch sind, es den Leuten auch wirklich weh tut im Geldbeutel und sie dann keine Kippen mehr fallen lassen oder ihren Müll nicht richtig entsorgen", so Braun weiter. "Es hätte also auch einen Effekt auf die Erziehung der Karlsruher!" 

    Die Idee: witzig. Der Kern: ernst gemeint

    Und auch wenn sie eher als Spaßpartei bekannt sind: Mit ihrem Antrag meint Die Partei es ernst. "Uns ist bewusst, dass dieser Antrag provokant ist und für viele auch übertrieben, aber wir möchten, dass die Politik nachdenkt", erklärt Max Braun auf Nachfrage von ka-news.de. "Die Idee mag auf den ersten Blick witzig wirken, aber wenn man genauer darüber nachdenkt, welche Möglichkeiten es in Karlsruhe gibt, ist der Kern des Antrages ernst gemeint!" 

    Max Braun
    Max Braun Foto: Die Partei Karlsruhe

    Auch wenn die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zu dem Antrag bereits vorliegt und den Gemeinderäten am kommenden Dienstag empfiehlt, den Antrag abzulehnen - "das war zu erwarten" - so erhofft sich Max Braun dennoch die ein oder andere Reaktion: "Zum einen, dass sich die Kollegen damit beschäftigen und die Kernaussage hinter dem Antrag erkennen. Zum anderen, dass sie dann im Plenum aufstehen und wir dann miteinander diskutieren!" 

    Stadt hat nicht viel Spielraum

    Die Stadtverwaltung ihrerseits kann an der Gebührenverordnung nicht rütteln. "Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr sind bundeseinheitlich geregelt und können nicht durch einzelne Behörden abgeändert werden", schreibt die Stadt in ihrer Stellungnahme.

    Allgemeine Ordnungswidrigkeiten im Gegensatz sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Daher konnte die Stadt Karlsruhe zum 1. Mai 2019 die Bußgeldsätze für das Stadtgebiet deutlich anheben. Teilweise wurden sie sogar verdreifacht

    Zudem könne die Stadt auch nicht die Gebühren und Entgelte "abschaffen", das widerspreche der Gemeindeordnung (GemO). Die besagt, dass eine Gemeinde "zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen - soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen - im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen", heißt es unter Paragraf 78 der GemO. 

    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Paul Needham

    "Kostenfreies Karlsruhe"? Kein Bedarf

    Auch schreibt das Kommunalabgabengesetz (KAG) vor, dass die Kosten für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch die Nutzer gedeckt werden. "Die Gemeinde ist von der Verpflichtung der Erhebung von Entgelten und Gebühren nur befreit, wenn dies sozial nicht vertretbar oder wirtschaftlich nicht geboten ist", so die Stadt weiter.

    Außerdem weist die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass erst 2017 im Zuge der Haushaltsstabilisierung die Entgelte angepasst und teilweise erhöht wurden. "Demnach ist offenkundig, dass die Stadt Karlsruhe zusätzliche Mittel durch die Erhebung von Gebühren gewinnen möchte. Insofern würde der Verzicht auf diese Einnahmen im Widerspruch zur Hausshaltsstabilisierung stehen." 

    Bahn in Karlsruhe (Symbolbild).
    Bahn in Karlsruhe (Symbolbild). Foto: Thomas Riedel

    Aus diesen Gründen und weil die Stadtverwaltung "aktuell keinen Bedarf sieht, die IQ-Leitprojekte um das Feld 'Kostenfreies Karlsruhe' zu ergänzen", wird der Antrag von Die Partei und KAL nicht unterstützt. "Wir werden aber sehen, ob wir nicht vielleicht Erfolg damit haben werden", sagt Max Braun im Gespräch mit ka-news.de.

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