(ps/meb)

"Mit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist zu erwarten, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen", schreibt die Landesregierung auf ihrer Website nach der Kabinettssitzung am Dienstag.

Bis zum 1. Februar bleiben die aktuellen Maßnahmen daher erst einmal weiter bestehen - unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz. "Wir werden natürlich genau beobachten, wie sich Omikron auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur auswirkt und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen", so Gesundheitsminister Manne Lucha.

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Das wird sich ab Mittwoch ändern

In der geänderten Corona-Verordnung, die am morgigen Mittwoch in Kraft tritt, werden aber nicht nur die bekannten Regelungen verlängert. Einige Maßnahmen werden auch neu gefasst:

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen: "In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln", schreibt das Land.
  • Die Sperrzeit für die Gastronomie gilt nun von 22.30 Uhr bis 6 Uhr.
  • Schüler dürfen ihren Schülerausweis weiterhin als Testnachweis benutzen. "Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt." Für über zwölfjährige Schüler werde diese Ausnahme allerdings mittelfristig auslaufen.
  • Quarantäne-Regelungen sollen vereinfacht werden:
  • Das gilt ab Mittwoch für Infizierte
    > Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
    > Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
    > Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.
  • Das gilt ab Mittwoch für Kontaktpersonen
    > Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
    > Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
    > Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
    > Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion beziehungsweise Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

"Es wäre fahrlässig, jetzt die Regelungen zu lockern"

Ministerpräsident Winfried Kretschmann begründet die Verlängerung der Corona-Regelungen im Land mit der Ausbreitung der infektiösen Omikron-Variante. "Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen."

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg. | Bild: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Erschwerend komme hinzu, dass durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Kliniken und der kritischen Infrastruktur fehlen werde, so Kretschmann. "Daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern."

Dateiname : Neue Corona-Verordnung ab 12. Januar
Dateigröße : 858520
Datum : 11.01.2022
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Neue Corona-Verordnung ab 12. Januar
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