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Karlsruher Bürgermeister Luczak-Schwarz und Käuflein kämpfen um Wiederwahl

Karlsruhe

Amtszeiten laufen aus – Luczak-Schwarz und Käuflein kämpfen um Wiederwahl

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    Sitzung Gemeinderat 24. September 2024
    Sitzung Gemeinderat 24. September 2024 Foto: Paul Needham

    Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung muss die Neuwahl zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2025 erfolgen – also frühestens drei und spätestens einen Monat vor dem Ende der Amtszeiten. Die Bürgermeister der Dezernate 2 und 4 haben bereits angekündigt, ihre Arbeit  fortsetzen zu wollen. Auch die CDU-Fraktion unterstützt einstimmig die Wiederbewerbung beider. Die Fraktion der Grünen hat hingegen angekündigt, Bürgermeisterin Bettina Lisbach, die das Dezernat 5 für weitere acht Jahre leiten möchte, ebenfalls als erste Bürgermeisterin vorzuschlagen. 

    Bettina Lisbach dankt dem scheidenden Klinikchef in einer Pressemitteilung für seine Arbeit
    Bettina Lisbach dankt dem scheidenden Klinikchef in einer Pressemitteilung für seine Arbeit Foto: Thomas Riedel

    Veränderte Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat

    Besonders spannend wird die Nachfolgesuche, weil sich die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat seit der letzten Besetzung der Bürgermeisterposten deutlich verändert haben. In Karlsruhe werden die Dezernate traditionell nach Proporz unter den im Gemeinderat vertretenen Parteien verteilt. Derzeit stellen die Grünen zwölf, die CDU zehn, die SPD sechs, die AfD fünf sowie FDP, Karlsruher Liste (KAL), Linke und Volt jeweils drei Sitze.

    Sitzung Gemeinderat 24. September 2024
    Sitzung Gemeinderat 24. September 2024 Foto: Paul Needham

    Fraktionen haben keinen Anspruch auf ein Dezernat

    Nach bisheriger Praxis stünden den Grünen zwei Dezernate zu, der CDU und der SPD jeweils eines. Rechnerisch käme das fünfte Dezernat der AfD zu. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht: Keine Fraktion im Gemeinderat hat ein Recht auf einen bestimmten Posten. Selbst wenn der Gemeinderat vom Personalvorschlag einer Fraktion abweicht, bleibt die Wahl gültig. Die Entscheidung über die Besetzung liegt letztlich allein beim Gemeinderat.

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